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1 Ergebnisse für "5208230000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

520823000080in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper6%
DE24952/12-15208230000

Gewebe, sog. Gewebe für Biber Bettwäsche, Artikel 120, 121 und 122, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Antrag -- in den Breiten von etwa 188 cm, 231 cm oder 254 cm, -- mit einem Quadratmetergewicht von 155 g, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Kett- und Schussgarnen aus rohen und optisch aufgehellten (gebleichten) Fasern aus Baumwolle, -- in Köperbindung (3-bindiger Köper). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmeter- gewicht von weniger als 200 g, gebleicht, in 3-bindigem Köper"

DEBTI52640/19-15208330000

Gewebe, sog. Feinköperstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- gefärbt, -- in Köperbindung (4-bindiger Köper), - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 190 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gefärbt, in 4-bindigem Köper"

DE17045/13-15208290000

Jacquardgewebe, sog. Baumwollgewebe, Art. A92 SAB Damast weiß gebleicht, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - lt. Antrag: -- mit einer Breite von ca. 140 cm, -- aus 100 % Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von 127 g, - weder in Leinwand- noch in Köperbindung, - gebleicht (weiß gefärbt). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, andere als in den Unterpositionen 5208 21 bis 5208 23 genannte"

DE11833/12-15208330000

Gewebe, sog. Feinköperstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- gefärbt, -- in Köperbindung (4-bindiger Köper), -- mit einem Quadratmetergewicht von durchschnittlich 197,5 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gefärbt, in 4-bindigem Köper"

AT2011/0003505208430000

Flächenerzeugnis aus Spinnstoffen - bestehend aus einem buntgewebten, doppelköperbindigen Gewebe aus Baumwolle, - mit einer Webkante, - mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, - nicht konfektioniert.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI