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1 Ergebnisse für "5208330000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

520833000080in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper6%
DEBTI52640/19-15208330000

Gewebe, sog. Feinköperstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- gefärbt, -- in Köperbindung (4-bindiger Köper), - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 190 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gefärbt, in 4-bindigem Köper"

DE11833/12-15208330000

Gewebe, sog. Feinköperstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- gefärbt, -- in Köperbindung (4-bindiger Köper), -- mit einem Quadratmetergewicht von durchschnittlich 197,5 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gefärbt, in 4-bindigem Köper"

DEF/4273/05-15208330000

Gewebe (lt. Antrag: "Stoff weiß") - als Meterware, - aus gewichtsmäßig vorherrschend Baumwolle und aus synthetischen Filamenten (Elastomergarne; Anteil: ca. 3 GHT), - Quadratmetergewicht: 198,9 g, - gefärbt, - in 4-bindigem Köper

DEBTI32575/24-15208390000

Gewebe, sog. Baumwolldamastgewebe, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- gefärbt, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 131 g, -- in Atlasbindung, -- einseitig nicht wahrnehmbar dünn mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem  Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gefärbt, anderes als in den Unterpositionen (HS)  5208 31 bis 5208 33 genannte"

DEBTI32407/20-15408330000

Jacquardgewebe, sog. Dekorationsstoff Napari, Art. 600150 0001 bis 600150 0017, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (Viskose) und und Garnen aus künstlichen Spinnfasern     (Viskose und Acetat), -- mit einem Anteil an (die folgenden Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Filamenten (Viskose) von ca. 27,2 GHT, --- synthetischen Filamenten (Polyester) von 25 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von ca. 31,8 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Acetat) von 16 GHT, - aufgrund der prozentualen Gewichtsverteilung keine Ware der Position 5407. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis  5408 24 genannte, buntgewebt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI