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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI15063/23-152084200

Gewebe, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle,  -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 119 g, somit keine Ware der Unterposition 5208 4100. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem  Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in Leinwandbindung, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 100 g"

DEBTI14296/22-15208420000

Gewebe, sog. Handgewebte Meterstoffe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag zwischen 50 cm und 100 cm, - in unterschiedlichen Farben ("Ebenholz", "Ebenholz/natürliches weiß", "Indigo", "Indigo/natürliches   weiß" und "natürliches weiß/Indigo"), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, somit keine Ware der Position 5212, -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag zwischen 120 g und 194 g, - laut Antrag auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem  Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in Leinwandbindung, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 100 g"

DEBTI38403/18-15208420000

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe in Leinwandbindung, ---- aus Baumwolle, ---- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 125 g, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g"

DE3349/16-152084200

Gewebe, sog. Vinchy-Webkaro rot/weiß, Art. 67045, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 155 cm, - aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - buntgewebt (somit keine Ware der Unterposition 5208 3296), - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 145 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g"

DE22647/12-15208420000

Gewebe, Art.-Nr. 144, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Leinwandbindung: --- mit einem Anteil an Baumwolle von etwa 95 GHT, --- mit optisch aufgehellten (=gebleichten) Schussgarnen und gefärbten (cremefarbenen) Kettgarne, -- mit einem Quadratmetergewicht (laut Antrag) von 150 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI