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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI2563/26-15208520099

Gewebe, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt,  - lediglich rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert und keine Ware der Position 6217), - laut Antrag mit einer Breite von 120 mm und einer Länge von 450 mm,  - aus laut Antrag Baumwolle,  - einfarbig, - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 180 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - auf der Rückseite mit Schmelzpunkten bedruckt (nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt).   "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und mit einem    Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, andere als in den   TARIC-Codes 5208 5200 11 bis 5208 5200 91 genannte"

DEBTI56334/24-15208520099

Gewebe, sog. Stoff zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- rechteckig; in den Abmessungen von 30 cm x 6 cm, -- aus einem einfarbigen Gewebe aus Baumwolle, -- einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von 150 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- soll zum Aufbügeln bzw. Ausbessern von Kleidungsstücken und anderen Textilien dienen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem  Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem  Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI34539/24-15208520099

Gewebe, sog. Zephir Aufbügel Flicken, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- rechteckig; in den Abmessungen von 30 cm x 6 cm, -- aus einem einfarbigen Gewebe aus Baumwolle, -- einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 158 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- soll zum Aufbügeln bzw. Ausbessern von Kleidungsstücken und anderen Textilien dienen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem  Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem  Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI53177/23-15208520099

Gewebe, Foto siehe Anlage, - im Set aus vier Zuschnitten mit einer Banderole aus Pappe verpackt, - jeweils: -- quadratisch zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 50 cm,  -- aus laut Antrag Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 120 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem  Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem  Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI26676/23-152085200

Gewebe, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis:  -- aus Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 105 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem  Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 100 g"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI