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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI25247/22-15209490000

Gewebe, sog. Handgewebte Meterstoffe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 90 cm, - in unterschiedlichen Farben ("Lotusblätter", "natürliches weiß", "hellblau" und "gelb"), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, somit keine Ware der Position 5311, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 245 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmeter-  gewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, in anderer als Leinwand- oder Köperbindung"

DEBTI13188/18-15209490000

Gewebe, sog. Möbelstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Baumwolle, -- mit verschiedenen Schussgarnen aus Baumwolle und einem Effektzwirn aus synthetischen Filamenten und Baumwolle, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Baumwolle von ca. 90 - 95 GHT, --- synthetischen Filamenten von ca. 5 - 10 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von über 200 g, -- buntgewebt, somit keine Ware der Unterposition 5209 31, -- in Musterbindung (weder Leinwand- noch Köperbindung). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, anderes als in den Unterpositionen 5209 41 bis 5209 43 genannte"

DE13339/17-15209490000

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Baumwolle, -- mit Schussgarnen --- aus dünnen Garnen aus Baumwolle, --- aus dicken Garnen (Zwirn) aus einem Garn aus Baumwolle und Spuren von künstlichen Spinnfasern (Viskose) sowie einem Garn aus synthetischen Filamenten (Polyester), -- mit einem Gesamtanteil an: --- Baumwolle von ca. 90 GHT, --- synthetischen Filamenten von ca. 8 GHT, --- künstlichen Spinnfasern von ca. 2 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 665 g, -- buntgewebt, -- in Musterbindung (weder Leinwand- noch Köperbindung), - aufgrund der gewichtsmäßig vorherrschenden Baumwollanteile, keine Meterware der Position 5407. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, anderes als in den Unterpositionen 5209 41 bis 5209 43 genannte"

DE5343/14-15209490000

Gewebe, sog. Jacquard-Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 170 cm, - aus laut Antrag: -- 100 GHT Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von 205 g, - buntgewebt, - in Musterbindung (weder Leinwand- noch Köperbindung). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, anderes als in den Unterpositionen 5209 41 bis 5209 43 genannte"

DE10547/09-152094900

Gewebe (lt. Antrag: "Dekorationsstoff, 9-7180 Andratx", siehe Foto) - als Meterware, - (lt. Antrag) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Untersuchung) Baumwolle, - (lt. Antrag) mit einem Quadratmetergewicht von 250 g, - buntgewebt, - lanciert, - in Musterbindung (weder Leinwand- noch Köperbindung)

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI