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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/7500/07-152101900

Gewebe (lt. Antrag: "Cotton/Polyester Half-Panama 2:1") - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus 75 GHT Baumwolle und 25 GHT synthetischen Chemiefasern (Polyester), - mit einem Quadratmetergewicht von 160 g, - in Ripsbindung (Halb-Panama), - roh

DEBTI40475/21-152105900

Gewebe, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 131 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle und aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid und Elasthan); die    Antragsangaben von 68 GHT Baumwolle und 32 GHT synthetischen Chemiefasern können als    zutreffend angesehen werden, -- laut Antrag mit einem Quadratmetergewicht von 160 g, -- bedruckt, somit keine Ware der Unterposition 5210 31, -- in Atlasbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit  Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, anderes als in  der Unterposition 5210 51 genannte"

DEBTI51248/18-152104900

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 128 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid) mit Elastan gemischt, -- mit Kettgarnen aus Baumwolle, -- die Antragsangaben von 72 GHT Baumwolle, 25 GHT Polyamid und 3 GHT Elastan können als zutreffend angesehen werden, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 93 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, andere als in der Unterposition 5210 41 genannte"

DE14884/14-15210490090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Antrag: -- mit einer Breite von 154 cm, -- aus 80 GHT Baumwolle und 20 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Quadratmetergewicht von 160 g, -- in Satinbindung (Atlasbindung), - buntgewebt, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, andere als in der Unterposition 5210 41 genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE2038/13-15210290090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware; mit einer Breite von ca. 150 cm, -- aus Garnen aus Baumwolle und aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- mit einem Anteil an Baumwolle von ca. 71 GHT und an synthetischen Spinnfasern von ca. 29 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 115 - 120 g, -- gebleicht, -- in Köperbindung (Fischgrat), -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, in Köperbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI