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1 Ergebnisse für "5210290090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

521029009080andere6%
DE2038/13-15210290090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware; mit einer Breite von ca. 150 cm, -- aus Garnen aus Baumwolle und aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- mit einem Anteil an Baumwolle von ca. 71 GHT und an synthetischen Spinnfasern von ca. 29 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 115 - 120 g, -- gebleicht, -- in Köperbindung (Fischgrat), -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, in Köperbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEBTI35086/20-15210210090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle und aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid und Elasthan), --- die Antragsangaben von 74 GHT Baumwolle und 26 GHT synthetischen Chemiefasern können als     zutreffend angesehen werden, -- laut Antrag mit einem Quadratmetergewicht von 95 g, -- gebleicht, somit keine Ware der Unterposition 5210 31, -- in Leinwandbindung, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit  Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, in  Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE14884/14-15210490090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Antrag: -- mit einer Breite von 154 cm, -- aus 80 GHT Baumwolle und 20 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Quadratmetergewicht von 160 g, -- in Satinbindung (Atlasbindung), - buntgewebt, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, andere als in der Unterposition 5210 41 genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE10076/12-15210210090

Gewebe, sog. Baumwoll Bandage, Snotion 65, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, - mit einer Breite von etwa 4 cm (ohne gefalzte Ränder, damit keine Ware der Position 5806), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus 55 GHT Baumwolle und 45 GHT synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- mit einem Quadratmetergewicht von 85 g, -- gebleicht (weißes Gewebe), -- in Leinwandbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- mit Stärke appretiert, -- an einer Nahtstelle zu einem längeren Stück zusammengefügt (stellt sich nicht als Konfektionierung dar). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, in Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEF/1667/08-15210490090

Gewebe (lt. Antrag: Gewebe aus 53 % Baumwolle und 47 % Polyester), - als Meterware, mit einer Breite (lt. Antrag) von 150 cm, - aus (lt. Untersuchung) 53 GHT Baumwolle und 47 GHT synthetischen Filamenten (Polyester- Filamenten), - mit einem Quadratmetergewicht von 185,6 Gramm (Mittelwert), - buntgewebt, - in Musterbindung (Jacquardgewebe), - nicht auf Handwebstühlen hergestellt.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI