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1 Ergebnisse für "5210390090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

521039009080andere6%
DEF/1640/07-15210390090

Gewebe (lt. Antrag: Gewebe als Meterware für Gardinen und Vorhänge, Artikel 050506 Quadrat) - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm (lt. Etikett), - aus (lt. Antrag) 55 GHT Baumwolle und 45 GHT synthetischen Chemiefasern (Polyester; lt. Untersuchung: Polyester-Filamente), - mit einem Quadratmetergewicht von 191,6 Gramm (Mittelwert), - gefärbt, - in Musterbindung (Jacquardgewebe), - nicht auf Handwebstühlen hergestellt.

DEF/1641/07-15210390090

Gewebe (lt. Antrag: Gewebe als Meterware für Gardinen und Vorhänge, Artikel 050505 Streifen) - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm (lt. Etikett), - aus (lt. Antrag) 55 GHT Baumwolle und 45 GHT synthetischen Chemiefasern (Polyester; lt. Untersuchung: Polyester-Filamente), - mit einem Quadratmetergewicht von 193,7 Gramm (Mittelwert), - gefärbt, - in Musterbindung (Jacquardgewebe), - nicht auf Handwebstühlen hergestellt.

DE14884/14-15210490090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Antrag: -- mit einer Breite von 154 cm, -- aus 80 GHT Baumwolle und 20 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Quadratmetergewicht von 160 g, -- in Satinbindung (Atlasbindung), - buntgewebt, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, andere als in der Unterposition 5210 41 genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE13717/13-15211390090

Jacquardgewebe, sog. Tischdecke/Tischbelag, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- mit Schussgarnen aus Baumwolle, -- die Antragsangaben von 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern) können als zutreffend angesehen werden, -- gefärbt, -- mit einem Quadratmetergewicht von 226 g, -- auf der Oberfläche dünn mit Kunststoff bestrichen; ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware der Position 5903, - laut Antrag nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, andere als in den Unterpositionen 5211 31 und 5211 32 genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE2038/13-15210290090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware; mit einer Breite von ca. 150 cm, -- aus Garnen aus Baumwolle und aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- mit einem Anteil an Baumwolle von ca. 71 GHT und an synthetischen Spinnfasern von ca. 29 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 115 - 120 g, -- gebleicht, -- in Köperbindung (Fischgrat), -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, in Köperbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI