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1 Ergebnisse für "5211110090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

521111009080andere6%
DEBTI51110/24-15211410090

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben    verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe, ---- in Leinwandbindung, ---- mit Garnen aus Baumwolle und synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und      Polycarbonat); die Antragsangaben von 52 GHT Baumwolle und 48 GHT synthetischen       Chemiefasern können als zutreffend angesehen werden, ---- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe, ---- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht (inkl. Unterlage) von ca. 615 g, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die     Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen     Charakter. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich  mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt,   in Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEF/5099/05-15211310090

Gewebe (lt. Antrag: "Möbelstoff mais") - als Meterware (Breite lt. Antrag: über 30 cm), - aus gewichtsmäßig vorherrschend Baumwolle (mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT), ausschließlich mit synthetischen und künstlichen Chemiefasern gemischt, - Quadratmetergewicht: ca. 400 g, - gefärbt, - in Leinwandbindung, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt

DEBTI35086/20-15210210090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle und aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid und Elasthan), --- die Antragsangaben von 74 GHT Baumwolle und 26 GHT synthetischen Chemiefasern können als     zutreffend angesehen werden, -- laut Antrag mit einem Quadratmetergewicht von 95 g, -- gebleicht, somit keine Ware der Unterposition 5210 31, -- in Leinwandbindung, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit  Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, in  Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEBTI35091/20-15210410090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle und aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid und Elasthan), --- die Antragsangaben von 74 GHT Baumwolle und 26 GHT synthetischen Chemiefasern können als     zutreffend angesehen werden, -- laut Antrag mit einem Quadratmetergewicht von 105 g, -- buntgewebt, u. a. somit keine Ware der Unterposition 5210 3900, -- in Leinwandbindung, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit  Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in  Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEBTI38408/18-15211430090

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe in vierbindiger Köperbindung, ----- mit Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und Garnen aus Baumwolle, ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- synthetischen Filamenten von ca. 36,3 GHT, ----- Baumwolle von ca. 63,7 GHT (einschließlich Kleber), ---- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, ---- kein Denimgewebe, ---- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 230 g, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, kein Denim, in 4-bindigem Köper, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI