Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "5211200090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

521120009080andere6%
DEF/5832/07-15211200090

Gewebe - (lt. Antrag) als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Untersuchung) 56 GHT Baumwolle und 44 GHT synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester), - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 282 g, - gebleicht, - in Ripsbindung, - maschinell gefertigt

DEBTI1244/25-15511200000

Garn, sog. Bindgarn, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 50 m, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, - aus laut Antrag 60 GHT synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und 40 GHT    Baumwolle, - mit einem Titer von ca. 8500 dtex, somit kein Bindfaden, - mit einem Gewicht von ca. 45 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit   einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

DEBTI51110/24-15211410090

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben    verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe, ---- in Leinwandbindung, ---- mit Garnen aus Baumwolle und synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und      Polycarbonat); die Antragsangaben von 52 GHT Baumwolle und 48 GHT synthetischen       Chemiefasern können als zutreffend angesehen werden, ---- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe, ---- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht (inkl. Unterlage) von ca. 615 g, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die     Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen     Charakter. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich  mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt,   in Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEBTI56492/24-15511200000

Garn, sog. Stopfgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Pappkarte aufgemacht, -- als Meterware, mit einer Länge von 20 m und einem Gewicht von ca. 4,8 g, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (70 GHT Polyacryl) und 30 GHT Wolle, -- mit einem Titer von weniger als 10000 dtex, - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar und ist als Garn für den Einzelverkauf    aufgemacht. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit   einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

DEBTI50537/24-15511200000

Garn, sog. Stopfwolle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Pappkarte aufgemacht, -- als Meterware, mit einer Länge von 20 m und einem Gewicht von ca. 4,8 g, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung,  -- aus synthetischen Spinnfasern (70 GHT Polyacryl) und 30 GHT Wolle, -- mit einem Titer von weniger als 10000 dtex,  - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar und ist als Garn für den Einzelverkauf   aufgemacht, - aufgrund der Spinnstoffzusammensetzung keine Ware der Unterposition (HS) 5511 10. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit  einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI