Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "5211310090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

521131009080andere6%
DEF/5099/05-15211310090

Gewebe (lt. Antrag: "Möbelstoff mais") - als Meterware (Breite lt. Antrag: über 30 cm), - aus gewichtsmäßig vorherrschend Baumwolle (mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT), ausschließlich mit synthetischen und künstlichen Chemiefasern gemischt, - Quadratmetergewicht: ca. 400 g, - gefärbt, - in Leinwandbindung, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt

DEBTI51110/24-15211410090

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben    verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe, ---- in Leinwandbindung, ---- mit Garnen aus Baumwolle und synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und      Polycarbonat); die Antragsangaben von 52 GHT Baumwolle und 48 GHT synthetischen       Chemiefasern können als zutreffend angesehen werden, ---- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe, ---- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht (inkl. Unterlage) von ca. 615 g, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die     Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen     Charakter. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich  mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt,   in Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE4560/15-15211320090

Gewebe, sog. "Jeans" Reparaturflicken, Foto siehe Anlage, - als Meterware; in Form von rechteckigen Zuschnitten in den Abmessungen ca. 10,5 cm bzw. 7,5 cm x 6,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus Baumwolle mit einer Beimischung von Leinen, Viskose (künstliche Chemiefasern) und Polyester (synthetische Chemiefasern), mit einem Gesamtanteil: --- an Baumwolle von ca. 80 GHT, --- an Viskose und Polyester von ca. 17 GHT, --- an Leinen von ca. 3 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 300 g, -- in Köperbindung (4-bindiger Köper), -- auf der Rückseite mit einem Schmelzkleber aus Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bestrichen (das Bestreichen mit Kunststoff ist nicht mit bloßem Auge wahrnehmbar, damit keine Meterware der Position 5903) und zusätzlich mit einer klarsichtigen Abdeckfolie aus Kunststoff versehen, - laut Antrag gefärbt (damit kein Denim), - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, in 4-bindigem Köper, andere als in der Unterposition 5211 3200 10 genannte"

DE13717/13-15211390090

Jacquardgewebe, sog. Tischdecke/Tischbelag, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- mit Schussgarnen aus Baumwolle, -- die Antragsangaben von 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern) können als zutreffend angesehen werden, -- gefärbt, -- mit einem Quadratmetergewicht von 226 g, -- auf der Oberfläche dünn mit Kunststoff bestrichen; ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware der Position 5903, - laut Antrag nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, andere als in den Unterpositionen 5211 31 und 5211 32 genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE492/11-15211390090

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbt; in Ripsbindung, -- aus Garnen aus Baumwolle sowie aus Garnen aus Viskose-Spinnfasern und Leinen (alle keine Chemillegarne); mit einem Gesamtanteil --- an Baumwolle von 63 GHT, --- an Viskose-Spinnfasern (künstliche Chemiefasern) von 19 GHT, --- an Leinen von 18 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von 302 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, in Ripsbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI