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1 Ergebnisse für "5211320090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

521132009080andere6%
DE4560/15-15211320090

Gewebe, sog. "Jeans" Reparaturflicken, Foto siehe Anlage, - als Meterware; in Form von rechteckigen Zuschnitten in den Abmessungen ca. 10,5 cm bzw. 7,5 cm x 6,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus Baumwolle mit einer Beimischung von Leinen, Viskose (künstliche Chemiefasern) und Polyester (synthetische Chemiefasern), mit einem Gesamtanteil: --- an Baumwolle von ca. 80 GHT, --- an Viskose und Polyester von ca. 17 GHT, --- an Leinen von ca. 3 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 300 g, -- in Köperbindung (4-bindiger Köper), -- auf der Rückseite mit einem Schmelzkleber aus Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bestrichen (das Bestreichen mit Kunststoff ist nicht mit bloßem Auge wahrnehmbar, damit keine Meterware der Position 5903) und zusätzlich mit einer klarsichtigen Abdeckfolie aus Kunststoff versehen, - laut Antrag gefärbt (damit kein Denim), - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, in 4-bindigem Köper, andere als in der Unterposition 5211 3200 10 genannte"

DEBTI18293/17-15211420090

Textillaminat, Textil "Gasolina / Interlock", Mat.-Nr. 05364, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und durch Kleben miteinander verbunden Lagen: --- mit einer oberen Lage (Schauseite): ---- aus gefärbten Kettgarnen aus Baumwolle und gebleichten Schussgarnen aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- Baumwolle von ca. 63,8 GHT, ----- synthetischen Chemiefasern von ca. 36,2 GHT, ---- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 324 g, ---- buntgewebt, ---- Denim in 4-bindiger Kettköperbindung, ---- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, --- mit einer Unterlage aus einem weißen Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, Denim, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE10228/14-15211420090

Denimgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - buntgewebt, in Kettköperbindung (3-bindig), - aus blauen bzw. schwarzen Kettfäden und weißen Schussfäden aus Garnen aus Spinnstoffen, - laut Antrag: -- aus 78 GHT Baumwolle, 20 GHT Polyester und 2 GHT Elastan (beides synthetische Chemiefasern), -- mit einem Quadratmetergewicht von 275 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, Denim, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE10229/14-15211420090

Denimgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - buntgewebt, in Kettköperbindung (3-bindig), - aus blauen bzw. schwarzen Kettfäden und weißen Schussfäden aus Garnen aus Spinnstoffen, - laut Antrag: -- aus 71 GHT Baumwolle, 27 GHT Polyester und 2 GHT Lycra (beides synthetische Chemiefasern), -- mit einem Quadratmetergewicht von 220 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, Denim, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DE13717/13-15211390090

Jacquardgewebe, sog. Tischdecke/Tischbelag, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- mit Schussgarnen aus Baumwolle, -- die Antragsangaben von 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern) können als zutreffend angesehen werden, -- gefärbt, -- mit einem Quadratmetergewicht von 226 g, -- auf der Oberfläche dünn mit Kunststoff bestrichen; ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware der Position 5903, - laut Antrag nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, andere als in den Unterpositionen 5211 31 und 5211 32 genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI