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1 Ergebnisse für "5212211090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

521221109080andere6%
DEBTI49830/22-15212231090

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle und Leinen; die Antragsangaben von 63 GHT Baumwolle und 37 GHT Leinen    können als zutreffend angesehen werden, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 392 g, -- gefärbt,  -- in Musterbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, anderes als in den Positionen 5208 bis 5211 genannte, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, ausschließlich mit Flachs gemischt, nicht auf  Handwebstühlen hergestellt"

DE18452/09-15212231090

Gewebe - als Meterware, mit einer Breite von (lt. Antrag) mehr als 30 cm, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus 55 GHT Baumwolle und 45 GHT Flachs (=Leinen), -- gefärbt, -- in Ripsbindung, -- mit einem Gewicht von 376 g/m², - nicht auf Handwebstühlen hergestellt.

DEBTI51116/24-15212249090

Gewebe aus Baumwolle, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus Baumwolle und Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyamid)     mit einer Breite von weniger als 5 mm; die Antragsangaben von 72 GHT Baumwolle und 28 GHT     Polyamid können als zutreffend angesehen werden, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 653 g, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, anderes als in den Positionen 5208 bis 5211 genannte, mit einem   Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, anderes als in der Unterposition (KN)   5212 2410 genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEBTI25888/22-15212249090

Gewebe, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus gezwirnten Garnen aus Baumwolle und Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag    Polyamid; mit einer Breite von unter 5 mm), -- die Antragsangaben von 60 GHT Baumwolle und 40 GHT Polyamid können als zutreffend    angesehen werden, -- mit einem Quadratmetergewicht von 532 g, -- buntgewebt,  -- in Musterbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, anderes als in den Positionen 5208 bis 5211 genannte, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5212 2410  genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEBTI35086/20-15210210090

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle und aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid und Elasthan), --- die Antragsangaben von 74 GHT Baumwolle und 26 GHT synthetischen Chemiefasern können als     zutreffend angesehen werden, -- laut Antrag mit einem Quadratmetergewicht von 95 g, -- gebleicht, somit keine Ware der Unterposition 5210 31, -- in Leinwandbindung, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit  Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, in  Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI