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1 Ergebnisse für "5309119000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

530911900080gebleicht6%
DEBTI39576/19-15309190000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus 100 GHT Leinen (Flachs), -- gefärbt. "Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), mit einem Anteil an Flachs von mehr als 85 GHT, gefärbt"

DEF/4712/07-15309190000

Gewebe (lt. Antrag: "Oberstoff/ Gewebe, Artikel des Lieferanten: LDSLINOMTLECR - interner Artikel 365/81") - als Meterware, - (lt. ergänzenden Angaben) mit einer Breite mehr als 30 cm, - in Leinwandbindung, - aus (lt. Antrag) 100 GHT Flachs (Leinen), - bedruckt (einseitig mit einem punktuellen metallischen Farbaufstrich versehen), - das Bestreichen ist mit dem bloßem Auge nicht wahrnehmbar; die durch das Aufbringen hervorgerufenen glänzenden Punkte (Farbveränderungen) bleiben außer Betracht

DEBTI16315/26-15109109000

Strickgarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 200 m und einem Gewicht von   100 g (in Aufmachung für den Einzelverkauf), - gezwirnt; mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, - laut Antrag aus 85 GHT Wolle, 10 GHT synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyacryl)   und 5 GHT künstliche Chemiefasern (laut Antrag Viskose); die Antragsangaben können als   zutreffend angesehen werden, somit keine Ware der Unterposition (HS) 5109 90, - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT,  andere als in der Unterposition (KN) 5109 1010 genannte"

DEBTI24077/25-15109109000

Strickgarn, Foto siehe Anlage, - zwei Stück mit jeweils einer bedruckten Pappbanderole versehen und gemeinsam mit einer    bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 100 m und einem Gewicht von    100 g (in Aufmachung für den Einzelverkauf), - ungezwirnt, laut Antrag aus Wolle, - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von mehr als   85 GHT, mit einem Gewicht von weniger als 125 g"

DEBTI58606/24-15109109000

Strickgarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole versehen, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 42 m und einem Gewicht von 50 g    (in Aufmachung für den Einzelverkauf), - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzte Drehung, u. a. somit kein Nähgarn, - laut Antrag aus Wolle, - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von mehr als   85 GHT, mit einem Gewicht von weniger als 125 g"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI