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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/594/08-154012090

Nähgarn (lt. Antrag: "Classic Nr. 60", siehe Foto) - aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag: Viskose), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von 31,6 g, - auf einer Spule (in Aufmachung für den Einzelverkauf), - gezwirnt (mit Z-Drehung als letzter Drehung), - appretiert

DEBTI51104/24-15407209000

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben     verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem bedruckten Gewebe aus verschiedenartigen Garnen, ---- in Musterbindung, aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen, ---- mit Garnen aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyamid) mit einer       Breite von weniger als 5 mm, ---- mit Garnen aus Baumwolle, ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- Streifen aus synthetischer Spinnmasse von ca. 54 GHT, ----- Baumwolle von ca. 46 GHT, ---- musterbildend mit metallisiertem Kunststoff bedruckt, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe in Leinwandbindung, ---- aus Baumwolle, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die    Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren    wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, aus Streifen aus Polyamid"

DEBTI37631/18-15401109000

Nähgarn, sog. gewachstes Handnähgarn, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbtes Garn aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- gezwirnt; mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von ca. 9258 dtex (kein Bindfaden), -- auf einer Pappkarte aufgerollt, mit einer Länge von laut Antrag 20 m und einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 25,8 g (

DE13923/16-15401109000

Nähgarnsortiment, sog. Nähgarnbox aus Kunststoff, Art. 11195, Foto siehe Anlage, - bestehend aus verschiedenen Nähgarnen und einem Nähkästchen; das Nähkästchen selbst stellt sich weder als Behältnis i. S. d. AV 5 a) noch als übliche Verpackung i. S. d. AV 5 b) dar, - als Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und in einem laut Antrag Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - Nähgarne: -- 25 Stück, jeweils auf einer Unterlage (Papphülse) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 18 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), -- gefärbte sowie gebleichte Garne aus laut Antrag 70 % Polyesterfilamenten und 30 % Polyesterspinnfasern (beides synthetische Chemiefasern), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- laut Antrag appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - Nähkästchen: -- in den Abmessungen (L x B x H): ca. 28 cm x 16 cm x 15,5 cm, -- bestehend aus einem kofferähnlichen Gehäuse aus Kunststoff, -- mit einem rechtwinklig aufklappbaren Deckel mit Haltegriff, -- mit einem Scharnierverschluss, -- mit zwei herausnehmbaren Einsätzen; der eine mit einer Fächerunterteilung, der andere mit dornenartigen Ausformungen zur Aufnahme der Garnrollen, - im Hinblick auf den Wert und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Nähgarne den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne, aus synthetischen Filamenten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf"

DE23953/12-154072090

Gewebe, sog. PTFE/Glas Hybrid-Stützgewebe 10/7, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- rohes Gewebe in Leinwandbindung aus Garnen aus gedrehten Polytetrafluorethylen (PTFE)-Streifen mit einer Streifenbreite von unter 1 mm (somit keine Streifen des Kapitels 39) und Garnen aus textilen Glasfasern des Kapitels 70; mit einem Gesamtanteil an: --- Polytetrafluorethylen (synthetischer Spinnmasse) von 65,6 GHT (charakterbestimmend), --- Glasfasern von 34,4 GHT. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, aus Streifen, aus Polytetrafluorethylen"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI