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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI16885/26-154023300

Garn, Foto siehe Anlage, - ungezwirntes, nicht hochfestes Garn aus texturierten synthetischen Filamenten (laut Antrag   Polyester), - mit einem Titer von weniger als 10 000 dtex (somit kein Bindfaden), - ungezwirnt (u. a. somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn). "Garn aus synthetischen Filamenten, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf,   anderes als in den Unterpositionen (HS) 5402 11 bis 5402 20 genannte, texturiert, aus Polyestern"

DEBTI13836/26-15402330090

Garn, Foto siehe Anlage, - verwirbeltes (= ungedrehtes), nicht hochfestes Garn aus texturierten synthetischen Filamenten    (laut Antrag Polyester), - mit einem Titer von laut Antrag 2000 dtex (somit kein Bindfaden), - laut Antrag auf einer Industriekone aufgemacht, - laut Antrag mit einer sog. Superabsorber Appretur ausgerüstet,  - ungezwirnt (u. a. somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn), - erfüllt laut Antrag nicht die Bedingungen zur Einreihung in den TARIC-Code 5402 3300 10.  "Garn aus synthetischen Filamenten, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf,   anderes als in den Unterpositionen (HS) 5402 11 bis 5402 20 genannte, texturiert, aus Polyestern,  anderes als in dem TARIC-Code 5402 3300 10 genannte"

DEBTI3157/25-15402330000

Garn, sog. Filamentgarn, Foto siehe Anlage, - verwirbeltes (= ungedrehtes), nicht hochfestes Garn aus texturierten synthetischen Filamenten    (laut Antrag Polyester), - mit einem Titer von laut Antrag 2000 dtex (somit kein Bindfaden), - laut Antrag auf einer Industriekone aufgemacht, - laut Antrag mit einer sog. Superabsorber Appretur ausgerüstet,  - ungezwirnt (u. a. somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn). "Garn aus synthetischen Filamenten, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf,   anderes als in den Unterpositionen (HS) 5402 11 bis 5402 20 genannte, texturiert, aus Polyestern"

DEBTI13883/18-15402330000

Garn, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- verwirbeltes (= ungedrehtes), nicht hochfestes Garn aus texturierten synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- mit einem Titer von laut Antrag 333 dtex (somit kein Bindfaden), -- auf einer Industriekone aufgemacht, -- ungezwirnt (u. a. somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn). "Garn aus synthetischen Filamenten, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, anderes als in den Unterpositionen 5402 11 bis 5402 20 genannte, texturiert, aus Polyester"

DEF/7558/07-154023300

Garn (lt. Antrag: "zur Herstellung eines Wischmops") - aus drei weißen Spezialgarnen aus texturierten, synthetischen Filamenten (Gimpen; lt. Antrag: Polyester) und drei blauen Spezialgarnen (Gimpen) aus überwiegend Baumwolle und synthetischen Spinnfasern, - (lt. Untersuchung) mit einem Gesamtanteil an synthetischen Filamenten von ca. 50 GHT, an synthetischen Spinnfasern von 20 GHT und an Baumwolle von 30 GHT, - kein Nähgarn (u. a. nicht appretiert für die Verwendung als Nähgarn), - gezwirnt, - nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf (lt. Antrag: auf Spulen für die Textilindustrie) - nicht hochfest (Festigkeit unter 53 cN/tex), - texturier

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI