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1 Ergebnisse für "5407300090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

540730009080andere6%
DEBTI53614/24-15407300090

Gelege (= Gewebe), sog. TTL Garden Vogelschutznetz, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen von laut Antrag 3 m x 4 m, 3 m x 5 m, 4 m x 5 m, 5 m x 5 m, 4 m x 10 m bzw.   5 m x 10 m, - aus synthetischen Monofilen; mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - aus einer Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile), die rautenförmig auf eine andere   Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile) aufgelegt ist; an den Berührungspunkten   miteinander verschweißt,  - weder geknüpft noch konfektioniert (wird somit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst), - dient laut Antrag als Vogelschutz-, Teich-, Garten- oder Laubschutznetz. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI,  anderes als in dem TARIC-Code 5407 3000 10 genannte"

DEBTI45491/24-15407300090

Gelege (= Gewebe), sog. Vogelschutznetz EXTREME, Foto siehe Anlage, - in einem "Netzbeutel" verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 4 m x 10 m bzw. 2 m x 10 m, - aus synthetischen Monofilen; mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - aus einer Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile), die rautenförmig auf eine andere   Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile) aufgelegt ist; an den Berührungspunkten   miteinander verschweißt,  - weder geknüpft noch konfektioniert (wird somit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst), - dient laut Antrag als Vogelschutznetz oder Laubnetz. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI,  anderes als in dem TARIC-Code 5407 3000 10 genannte"

DEBTI27668/24-15407300090

Gelege (= Gewebe), sog. PE Vogelschutznetz, Art.Nr. 62410, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 4 m x 10 m, - aus synthetischen Monofilen; mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - aus einer Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile), die rautenförmig auf eine andere Lage   parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile) aufgelegt ist; an den Berührungspunkten miteinander   verschweißt,  - weder geknüpft noch konfektioniert (wird somit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst), - dient laut Antrag als Vogelschutznetz, Laubnetz oder Teichnetz, - stellt sich als Gelege dar, somit keine Ware des Kapitels 60. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI,  anderes als in dem TARIC-Code 5407 3000 10 genannte"

DEBTI45546/23-15407300090

Gelege (= Gewebe), sog. Baumschutzgitter, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 55 cm x 35 cm, - aus Garnen aus synthetischen Monofilen; mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - aus einer Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne, die rautenförmig auf eine andere Lage parallel   gelegter Spinnstoffgarne aufgelegt ist; an den Berührungspunkten miteinander verschweißt,  - weder geknüpft noch konfektioniert (wird somit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst), - stellt sich als Gelege dar, somit keine Ware der Position 5603. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu  Abschnitt XI,  anderes als in dem TARIC-Code 5407 3000 10 genannte"

DEBTI45545/23-15407300090

Gelege (= Gewebe), sog. Ranknetz, Foto siehe Anlage, - in einem "Netzbeutel" mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 500 cm x 200 cm, - aus Garnen aus synthetischen Filamenten,  - aus einer Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne, die im spitzen Winkel auf eine andere Lage parallel   gelegter Spinnstoffgarne aufgelegt ist; an den Berührungspunkten miteinander verschweißt,  - weder geknüpft noch konfektioniert (wird somit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst), - dient laut Antrag als Ranknetz für Zier- und Nutzpflanzen, - stellt sich als Gelege dar, somit keine Ware der Position 5604. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI,  anderes als in dem TARIC-Code 5407 3000 10 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI