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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI34893/23-25407410000

Gewebe, sog. Gewebe zur Verwendung als Segeltuch, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus ungezwirnten laut Antrag 40 GHT hochfesten Garnen und 60 GHT nicht hochfesten Garnen, beide   aus nicht texturierten synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid), damit keine Ware der   Unterposition 5407 10, - in Leinwandbindung, - weiß gefärbt (gebleicht), - einseitig dünn mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen, - dient laut Antrag der Herstellung von Segeltüchern. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis  5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Polyamiden von mehr als 85 GHT, gebleicht"

DEBTI15686/23-15407410000

Gewebe, sog. Gewebe zur Verwendung als Segeltuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten (Polyamid), -- in Leinwandbindung, -- weiß gefärbt (gebleicht), -- dient der Herstellung von Segeltüchern, - einseitig dünn mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis  5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Polyamiden von mehr als 85 GHT, gebleicht"

DEBTI24156/21-154074100

Gewebe, sog. Breitgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid),    u. a. somit keine Ware der Position 5906, -- gebleicht, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis  5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Polyamiden von mehr als 85 GHT, gebleicht"

DE9798/16-15407410000

Gewebe, sog. Segelsackmaterial, Art. 220 Nylon (weiß) , Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: -- als Meterware, -- mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus nicht hochfesten, ungezwirnten Garnen aus Polyamid-Filamenten (synthetische Filamente), -- in Leinwandbindung, -- weiß gefärbt (gebleicht), -- einseitig dünn mit Kunststoff bestrichen; das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (somit keine Ware der Position 5903). "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Polyamiden von mehr als 85 GHT, gebleicht"

DE9789/16-15407410000

Gewebe, sog. Ripstop, Art. CPN 100, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: -- als Meterware, -- mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus nicht hochfesten, ungezwirnten Garnen aus Polyamid-Filamenten (synthetische Filamente), -- in Leinwandbindung, -- weiß gefärbt (gebleicht), -- einseitig dünn mit Kunststoff bestrichen; das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (somit keine Ware der Position 5903). "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Polyamiden von mehr als 85 GHT, gebleicht"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI