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1 Ergebnisse für "5407420000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

540742000080gefärbt6%
DEBTI1431/24-15407420000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 100 cm, - in Leinwandbindung, - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid), - gefärbt, - auf der Rückseite dünn mit Kunststoff bestrichen (mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar). "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, andere als in den Unterpositionen (HS) 5407 10 bis  5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Polyamiden von mehr als 85 GHT, gefärbt"

DEBTI34904/23-15407420000

Gewebe, sog. Gewebe zur Verwendung als Segeltuch, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - aus ungezwirnten, laut Antrag 40 GHT hochfesten Garnen und 60 GHT nicht hochfesten Garnen, beide   aus nicht texturierten synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid), damit keine Ware der   Unterposition 5407 10, - in Leinwandbindung, - gefärbt, - einseitig mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen, - dient laut Antrag der Herstellung von Segeltüchern. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis  5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Polyamiden von mehr als 85 GHT, gefärbt"

DEBTI15685/23-15407420000

Gewebe, sog. Gewebe zur Verwendung als Segeltuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten (Polyamid), -- in Leinwandbindung, -- gefärbt, -- dient der Herstellung von Segeltüchern, - einseitig mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis  5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Polyamiden von mehr als 85 GHT, gefärbt"

DEBTI23994/22-15407420000

Gewebe, sog. Dekostoff Organza, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem klarsichtigen Polybeutel verpackt, -- als Meterware, -- in Leinwandbindung, -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten (Polyamid), -- gefärbt. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis  5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Polyamiden von mehr als 85 GHT, gefärbt"

DEBTI25915/22-15407420000

Textillaminat, Foto siehe Anlage,  - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm,  - laut Untersuchungsergebnis:  -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen    Lagen:  --- mit einer Oberlage (Schauseite):  ---- aus einem gefärbten Gewebe in Leinwandbindung,  ---- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Nylon),  --- mit einer Unterlage:  ---- aus einem Samtgewirke aus synthetischen Chemiefasern,  - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in   Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis  5407 30 genannte, mit einem Anteil an Filamenten aus Nylon von mehr als 85 GHT, gefärbt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI