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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI29083/18-15407710090

Gewebe, sog. Organza, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 145 cm, - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag 50 GHT Polyester und 50 GHT Polyamid; die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden), - gebleicht, somit keine Ware der Unterposition 5407 72, - in Leinwandbindung. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 69 genannte, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von mehr als 85 GHT, gebleicht, anderes als in der Unterposition 5407 7100 20 genannte"

DE13809/16-15407710090

Textillaminat, Material für Yachtsegel, Art. GXLD 45, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis, 7-lagig, bestehend aus: -- zwei äußeren Lagen aus weißen (gebleichten) Geweben (sog. Ripstop) mit dicken Schussgarnen und Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyethylen) sowie dünnen Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester); mit einem Anteil an Polyester- bzw. Polyethylen-Filamenten von jeweils ca. 50 GHT, -- zwei Mittellagen aus einem undichten, diagonalen Gelege aus synthetischen Filamenten (Aramid, laut Antrag Technora), -- einer Zwischenlage aus schwarzen, parallelgelegten Garnen aus Kohlenstofffasern, -- zwischen den Mittellagen und der Zwischenlage jeweils mit einer weiteren Zwischenlage aus einer klarsichtigen, im Querschnitt des Textillaminats mit bloßem Auge nicht wahrnehmbaren Kunststofffolie, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ist das die Außenlagen bildende Gewebe charakterbestimmend, damit keine Ware der Position 6815. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 69 genannte, mit einem Antreil an synthetischen Filamenten von mehr als 85 GHT, gebleicht, anders als in der Unterposition 5407 7100 20 genannte"

DE9799/16-15407710090

Gewebe, sog. gewebtes Segeltuch, Art. 270 Hydra Net, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, -- mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten (Polyester und Polyethylen); mit einem Anteil an Polyester-Filamenten von weniger als 85 GHT und Polyethylen-Filamenten von mehr als 15 GHT, -- in Musterbindung, -- weiß gefärbt (gebleicht), -- einseitig dünn mit Kunststoff bestrichen; das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Aug nicht wahrnehmbar (somit keine Ware der Position 5903). "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 69 genannte, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von mehr als 85 GHT, gebleicht, anderes als in der Unterposition 5407 7100 20 genannte"

DE9800/16-15407710090

Gewebe, sog. gewebtes Segeltuch, Art. 273 Hydra Net radial, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, -- mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten (Polyester und Polyethylen); mit einem Anteil an Polyester-Filamenten von weniger als 85 GHT und Polyethylen-Filamenten von mehr als 15 GHT, -- in Musterbindung, -- weiß gefärbt (gebleicht), -- einseitig dünn mit Kunststoff bestrichen; das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Aug nicht wahrnehmbar (somit keine Ware der Position 5903). "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 69 genannte, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von mehr als 85 GHT, gebleicht, anderes als in der Unterposition 5407 7100 20 genannte"

DEF/4457/08-15407710090

Textillaminat, lt. Antrag: laminiertes mehrlagiges Segeltuch, Artikel GXLD45, - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm (lt. ergänzenden Antragsangaben), - 6-lagig, bestehend aus: -- zwei äußeren Lagen aus gebleichten, weißen Geweben aus jeweils synthetischen Filamenten (lt. Antrag: Spectra = Polyethylen), -- einer Mittellage aus einem undichten Gelege aus synthetischen Filamenten (lt. Antrag: Polyethylen), -- einer Mittellage aus schwarzen, parallelgelegten Garnen aus Kohlenstofffasern, -- jeweils einer Zwischenlage zwischen äußerem Gewebe und Mittellage aus einer klarsichtigen, im Querschnitt des Textillaminats mit bloßem Auge nicht wahrnehmbaren Kunststofffolie, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ist das die Außenlage bildende Gewebe charakter- bestimmend.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI