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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI31905/25-15508101000

Nähgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- auf einer Unterlage (Kone aus Kunststoff), aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der     Unterlage von ca. 89 g, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, - auf einer Kone aufgemacht, damit nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, - aufgrund des Titers kein Bindfaden. "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf"

DEBTI38819/25-15508101000

Nähgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- auf einer Unterlage (Kone aus Kunststoff) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich    der Unterlage von ca. 87 g, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, - stellt sich aufgrund der Aufmachung weder als Bindfaden noch als Garn in Aufmachungen   für den Einzelverkauf dar. "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf"

DEBTI27451/25-15508101000

Nähgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- auf einer Unterlage (Kone aus Kunststoff) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der     Unterlage von ca. 89 g, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, - kein Bindfaden und nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf"

DEBTI16499/24-15603131090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag rechteckig zugeschnitten oder als Meterware mit Breiten zwischen 1016 mm und 1060 mm   und Längen zwischen 150 m und 500 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- weißer Vliesstoff aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester oder Polypropylen), -- mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigt, -- einlagig, -- einseitig mit einem Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichen, -- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag zwischen 130 g und 150 g, - dient laut Antrag unter anderem zur Abwasser- bzw. Prozesswasserbehandlung. "Vliesstoff, bestrichen, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g  bis 150 g, anderer als in dem TARIC-Code 5603 1310 20 genannte"

DEBTI16738/24-15603141090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag rechteckig zugeschnitten oder als Meterware mit Breiten zwischen 1016 mm und 1060 mm   und Längen zwischen 150 m und 500 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- weißer Vliesstoff aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester oder Polypropylen), -- mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigt, -- einlagig, -- einseitig mit einem Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichen, -- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag mehr als 150 g, - dient laut Antrag unter anderem zur Abwasser- bzw. Prozesswasserbehandlung. "Vliesstoff, bestrichen, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als  150 g, anderer als in dem TARIC-Code 5603 1410 30 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI