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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI12491/26-15903109000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten, - in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 45 cm x 30 cm, - aus überwiegend Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), die vor dem Weben mit   dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) ummantelt (überzogen)   wurden (Garne der Position 5604, u. a. damit keine Ware der Position 5515) und aus   metallisierten Garnen der Position 5605. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902"

DEBTI17178/26-15903109000

Gewebe der Position 5903, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von 30 cm bis 240 cm, -- aus Garnen der Position 5604 aus synthetischen Chemiefasern, die vor dem Weben mit dem    bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) ummantelt (überzogen) wurden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902"

DEBTI11256/26-15903109000

Laminiertes Gewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem gerauten Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen   Chemiefasern, das auf der Außenseite mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag   Polyvinylchlorid) laminiert ist,  - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser   aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) laminiert, anderes als solche der Position 5902"

DEBTI6230/26-15903109000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als 4er Set, - lediglich rechteckig zugeschnitten; in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 35 cm x 47 cm, - aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), die vor dem Weben mit dem   bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) ummantelt (überzogen)   wurden (Garne der Position 5604, damit keine Ware der Position 3924). "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902"

DEBTI1315/26-15508109000

Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zehn Nähgarnen, zehn Perlkopfstecknadeln und einem   Nadelkissen, - gemeinsam in einer in einer Blisterpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und zur   Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- zehn "Allesnäher" à 100 m, jeweils auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, -- jeweils: --- mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von unter 125 g (= Garn in Aufmachung für den     Einzelverkauf), --- gefärbt sowie gebleicht, --- aus synthetischen Spinnfasern, --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, u. a. somit keine Ware der Position 5511, --- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Nadelkissen: -- aus Geweben aus Spinnstoffen, -- mit einer Füllung bestehend aus Watte aus synthetischen Spinnfasern, - Perlkopfstecknadeln aus unedlem Metall, mit Köpfen aus Kunststoff, - die Nähgarne verleihen der Warenzusammenstellung insbesondere im Hinblick auf den Umfang   und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI