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1 Ergebnisse für "5503900090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

550390009080andere6%
DE5153/15-15503900090

Synthetische Spinnfasern, sog. Spinnstofffasern, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Bikomponentenfasern mit einer Kern/Mantel-Struktur aus 50 GHT Polypropylen (Kern) und 50 GHT Polyethylen (Mantel), -- auf Länge geschnitten, mit einer Faserlänge von 64 mm, - weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet. "Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, aus Polyethylen"

DE4542/13-15503900090

Synthetische Spinnfasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- synthetische Spinnfasern aus Polymilchsäure, -- auf Länge geschnitten (laut Antrag: 12 mm), -- weder gekrempelt noch gekämmt, noch anders für die Spinnerei bearbeitet, -- kein Abfall im Sinne der Position 5505. "Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, aus Polymilchsäure"

DE22881/09-15503900090

Synthetische Spinnfasern, sog. Fasern aus Polymilchsäure, - lt. Untersuchungsergebnis: -- synthetischen Spinnfasern aus Polymilchsäure, -- auf Länge geschnitten (lt. Antrag: 38 mm), -- weder gekrempelt noch gekämmt, noch anders für die Spinnerei bearbeitet.

DE9669/16-15503400090

Synthetische Spinnfasern, sog. Polypropylen Staple Faser, Foto siehe Anlage, - aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - in unterschiedlichen Längen geschnitten, - weder gekrempelt (damit keine Watte) noch gekämmt, noch anders für die Spinnerei bearbeitet, - wird laut Antrag zur Herstellung von Vliesen für Geotextilien und von Wisch- und Putztüchern eingesetzt (somit keine Ware des TARIC-Codes 5503 4000 10). "Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, aus Polypropylen, andere als im TARIC-Code 5503 4000 10 genannte"

DEBTI22683/26-15703908090

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappetikett versehen, - mit wellenförmigen Rand; mit den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 90 cm, - getuftet; mit einem Grund aus einem Gewebe und nachträglich in das Grundgewebe einge-   zogenen Schlingen; laut Antrag bestehen Grund und Schlingen aus 100 % Baumwolle,  - an den Rändern mit einer schmalen Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoffen   versehen (konfektioniert, u. a. somit keine Fliese), - auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus Baumwolle, keine  Fliesen"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI