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2 Ergebnisse für "5509210000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

550921000010mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85|GHT oder mehr6%
550921000080ungezwirnt6%
DE15729/12-15509210000

Garne (Effektgarne), sog. Band 3 tlg, Art. 8657900, Foto siehe Anlage, - als dreiteilige Warenzusammenstellung in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: -- drei mit einem dünnen Garn umwickelten, gefärbten Faserbändern (somit keine Gimpen der Position 5606), --- in S-Drehung, als letzte Drehung, somit kein Nähgarn, --- auf Länge geschnitten (bis zu einer Länge von 3,2 m), --- lose, ohne Unterlage (somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- aufgrund des Herstellungsverfahrens (nicht in Bindfadentechnik durch Zwirnen) und des Verwendungszwecks (Dekoration) kein Bindfaden der Position 5607, --- lilafarbenes Garn: ---- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), --- fliederfarbenes und hellblaues Garn: ---- aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), - nach dem Umfang und der Menge bestimmen die Garne aus Polyester-Spinnfasern den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung und sind somit in die Unterposition 5509 2100 einzureihen. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil von Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, ungezwirnt"

DEBTI46873/18-15209210000

Gewebe, sog. Baumwoll-Molton, Art. 79388, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem beidseitig gerauten und gebleichten Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, -- in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 250 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gebleicht, in Leinwandbindung"

DEBTI18732/18-115509220000

Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, vier Stickgarnen, vier Satinbändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, -Garn: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- gefärbt und gezwirnt, in Z-Drehung als letzte Drehung, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607, -- ohne Unterlage (um die o. g. "Filzzuschnitte" gewickelt, somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn). Das "Stickgarn" ist als "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil von Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt" einzureihen.

DEBTI22100/18-115509220000

Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, drei Stickgarnen, drei Bändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Garn, sog. Stickgarn: -- laut Untersuchungsergebnis: --- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), --- gefärbt und gezwirnt, in Z-Drehung als letzte Drehung, --- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607, --- ohne Unterlage (um die o. g. "Filzzuschnitte" gewickelt, somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn). "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil von Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt"

DEBTI13850/18-15509220000

Garn, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbt und gezwirnt, in S-Drehung als letzte Drehung, u. a. somit kein Nähgarn, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607, -- auf einer Färbespule aufgemacht, mit einem Gewicht, einschließlich der Unterlage von ca. 359 g (u. a. somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf). "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil von Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI