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1 Ergebnisse für "5509220000"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

550922000080gezwirnt6%
DEBTI18732/18-115509220000

Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, vier Stickgarnen, vier Satinbändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, -Garn: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- gefärbt und gezwirnt, in Z-Drehung als letzte Drehung, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607, -- ohne Unterlage (um die o. g. "Filzzuschnitte" gewickelt, somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn). Das "Stickgarn" ist als "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil von Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt" einzureihen.

DEBTI22100/18-115509220000

Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, drei Stickgarnen, drei Bändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Garn, sog. Stickgarn: -- laut Untersuchungsergebnis: --- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), --- gefärbt und gezwirnt, in Z-Drehung als letzte Drehung, --- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607, --- ohne Unterlage (um die o. g. "Filzzuschnitte" gewickelt, somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn). "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil von Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt"

DEBTI13850/18-15509220000

Garn, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbt und gezwirnt, in S-Drehung als letzte Drehung, u. a. somit kein Nähgarn, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607, -- auf einer Färbespule aufgemacht, mit einem Gewicht, einschließlich der Unterlage von ca. 359 g (u. a. somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf). "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil von Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt"

DE14510/16-15509220000

Strick-Set / Armstulpen und Kopfbänder, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem bedruckten Strickgarn, einem Strickring, einem Strickhaken, einer Nähnadel und einer Anleitung, - gemeinsam in einem einfachen Beutel aus Kunststoff und in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Strickgarn: -- lt. Antrag mit einer Länge von 94,1 m, -- lt. Untersuchungsergebnis: --- aus zwei dicken Einfachgarnen (sog. Dochtgarne) aus Spinnfasern aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Spinnfasern), --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, --- auf einer Unterlage (Karte) aufgemacht, mit einem Gewicht, einschließlich der Unterlage von ca. 210 g (somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), - Strickring: -- aus Kunststoff, -- mit einem Durchmesser von ca. 12 cm, -- ringsum mit senkrecht nach oben zeigenden, in regelmäßigen Abständen angeordneten Haken, - Strickhaken: -- mit einem arbeitenden Teil aus unedlem Metall, -- mit einem Griff aus Kunststoff, - Nähnadel: -- mit einer Länge von ca. 7,5 cm, -- aus Kunststoff, - Anleitung: -- in Form einer Broschüre aus Papier, mit Text und Abbildungen bedruckt, - keine Ware der Position 9503, da Stricken als Handarbeit weder eine Freizeitbeschäftigung darstellt noch der spielerischen Unterhaltung von Kindern dient, - dient laut Antrag zum Herstellen von Armstulpen und Kopfbändern, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Strickgarne der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, keine Nähgarne, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt"

DE23896/14-95509220000

Näh-Utensilien im Glas, Artikel 12257, hier Stickgarn - als Abschnitt mit einer Länge von ca. 85 cm vorliegend, in vier verschiedenen Farben - aus synthetischen Spinnfasern - lt. Untersuchungsergebnis, lt. Antrag aus Polyester - gezwirnt - um die Filzabschnitte der Pos. 7 gewickelt, somit kein Nähgarn und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Das Stickgarn ist gemeinsam mit Knöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Abschnitt Gewebe, Füllmaterial, Filzzuschnitten, Nähgarnen, Zickzackborte und Bändern (siehe Position 2 bis 8 sowie 10 und 11 zu dieser vZTA-Nr.) in einem Glas mit Schraubdeckel (Position 1) für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Nähutensilien weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Die Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Das Stickgarn ist als "Garn aus synthetischen Chemiefasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI