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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI50994/25-15509320000

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 2,3 km, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzte Drehung, somit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - mit einem Gewicht von laut Antrag 900 g, somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf   und keine Ware der Position 5511. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf,  mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt"

DEBTI27551/25-15509320000

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 1,8 km, - gefärbt, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzte Drehung, somit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), - mit einem Titer von ca. 3889 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607, - mit einem Gewicht von laut Antrag 700 g, somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf   und keine Ware der Position 5511. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf,  mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt"

DEBTI51128/24-15209420000

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben    verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus blauen Kettgarnen und gebleichten Schussgarnen aus laut Antrag Baumwolle, ---- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 418 g, ---- buntgewebt, ---- in Kettköperbindung (4-bindig), ---- Denim, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, ---- in Leinwandbindung, - das die Schauseite bildende Gewebe (Denim) verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf   die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren   wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, Denim"

DEBTI31055/19-15509320000

Garn, sog. Ball aus Wolle, Foto siehe Anlage, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 820 cm, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbtes Garn, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzte Drehung, somit kein Nähgarn, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), -- mit einem Titer von ca. 6.098 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607, -- mit einem Gewicht von 505 g, somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und keine Ware der Position 5511. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, keine Nähgarne, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt"

DEBTI18732/18-115509220000

Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, vier Stickgarnen, vier Satinbändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, -Garn: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- gefärbt und gezwirnt, in Z-Drehung als letzte Drehung, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607, -- ohne Unterlage (um die o. g. "Filzzuschnitte" gewickelt, somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf und kein Nähgarn). Das "Stickgarn" ist als "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil von Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gezwirnt" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI