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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI47294/24-155112000

Adventskalender, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus fünf Garnen, einer Rundstricknadel, einem Strick-/   Stricknadelmaß, drei Anstecknadeln, einem Rollmaßband, einer Einkaufstasche, sieben Etiketten,    zwei Elementen zum Aufbügeln, zwei Notizbücher, einer Schere, einem Schlüsselanhänger, zehn    Metallringen zur Wollführung, einem Stempel mit Stempelkissen, elf Stickern und einer Tasse, - in 24 nummerierten Pappschachtel verpackt und gemeinsam in einer großen bedruckten   Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs   (Adventskalender) zusammengestellt, zusätzlich mit einer Banderole aus Pappe versehen, - Garne: -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl) und Wolle; die Antragsangaben von    67 GHT Polyacryl und 33 GHT Wolle können als zutreffend angesehen werden, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- im Knäuel (ohne Unterlage, u. a. deshalb kein Nähgarn), -- mit einem Gewicht von laut Antrag 40 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von unter 10.000 dtex, somit kein Bindfaden, - Rundstricknadel mit Nadeln aus unedlem Metall, die an den Enden mit einem aus Kunststoff   ummanteltes Seil verbunden sind, - Strick-/Stricknadelmaß aus Holz, - Anstecknadeln (sog. Pins) aus unedlem Metall, in verschiedenen Größen und Designs, - Rollmaßband, - Einkaufstasche aus einem Gewebe aus laut Antrag 60 GHT Polyester und 40 GHT Baumwolle, - Etikette: -- zwei Etikette aus einem mit Zellkunststoff überzogenem Vliesstoff, -- ein Etikett aus laut Antrag Silikon, -- zwei Taschenetikette aus augenscheinlich unedlem Metall, - Sticker, in verschiedenen Größen und Designs, - Notizbücher aus Papier in der Größe A 6, - Elemente zum Aufbügeln: Stickereien als Motiv, jeweils mit einem Stickgrund aus Vliesstoff,   mit Stickgarnen aus Spinnstoffen bestickt, auf der Rückseite mit Kleber, - einklappbare Schere aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Schlüsselanhänger in Form eines Farbrads aus unedlem Metall, - Ringe zur Wollführung aus unedlem Metall, - Stempel und Stempelkissen mit einem Griff bzw. Grundplatte aus Holz, - eine Tasse aus Keramik, - die Garne bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Wert den Charakter der Waren-   zusammenstellung. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, keine Nähgarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit  einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

DEBTI1244/25-15511200000

Garn, sog. Bindgarn, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 50 m, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, - aus laut Antrag 60 GHT synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und 40 GHT    Baumwolle, - mit einem Titer von ca. 8500 dtex, somit kein Bindfaden, - mit einem Gewicht von ca. 45 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit   einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

DEBTI56492/24-15511200000

Garn, sog. Stopfgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Pappkarte aufgemacht, -- als Meterware, mit einer Länge von 20 m und einem Gewicht von ca. 4,8 g, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (70 GHT Polyacryl) und 30 GHT Wolle, -- mit einem Titer von weniger als 10000 dtex, - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar und ist als Garn für den Einzelverkauf    aufgemacht. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit   einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

DEBTI50537/24-15511200000

Garn, sog. Stopfwolle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Pappkarte aufgemacht, -- als Meterware, mit einer Länge von 20 m und einem Gewicht von ca. 4,8 g, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung,  -- aus synthetischen Spinnfasern (70 GHT Polyacryl) und 30 GHT Wolle, -- mit einem Titer von weniger als 10000 dtex,  - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar und ist als Garn für den Einzelverkauf   aufgemacht, - aufgrund der Spinnstoffzusammensetzung keine Ware der Unterposition (HS) 5511 10. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit  einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

DEBTI28236/21-15511200000

Garn, sog. Stopfgarn, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte aufgemacht, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 20 m und einem Gewicht von ca. 4,8 g (Aufmachung   für den Einzelverkauf), - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl) und Wolle; die Antragsangaben von 70 GHT   Polyacryl und 30 GHT Wolle können als zutreffend angesehen werden, - mit einem Titer von weniger als 10000 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem  Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI