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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI11865/26-15512199000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und sog. Effektgarnen (laut    Antrag Polyester), bestehend aus zwei Garnen aus synthetischen Filamenten und einem Garn aus    synthetischen Spinnfasern, -- mit Schussgarnen aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), Garnen aus    künstlichen Spinnfasern (Viskose) mit einer Beimischung aus laut Antrag Leinen, Chenillegarnen    aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und sog. Effektgarnen (laut Antrag    Polyester), bestehend aus zwei Garnen aus synthetischen Filamenten und zwei Garnen aus    synthetischen Spinnfasern, -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Filamenten von ca. 7 GHT, --- synthetischen Spinnfasern von ca. 89 GHT,  --- künstlichen Spinnfasern von ca. 3 GHT, --- Leinen von ca. 1 GHT, -- in Musterbindung, -- buntgewebt, -- u. a. aufgrund der fehlenden samtartigen Oberfläche kein Chenillegewebe. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als  85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt"

DEBTI9781/26-155121990

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 206 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben   verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem Gewebe in Leinwandbindung, --- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- gefärbt, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Vliesstoff, --- aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - dient laut Antrag als innenliegender Sicht- und Sonnenschutz, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die   Bedeutung im Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als  85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gefärbt"

DEBTI45738/25-15512199000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- in Panamabindung, -- mit Kett- und Schussgarnen aus sog. Effektzwirnen, bestehend aus einem dünnen Garn aus    synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und einem dicken Garn aus synthetischen    Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Spinnfasern von ca. 90 GHT, --- synthetischen Filamenten von ca. 10 GHT, -- auf der Rückseite mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar dünn mit Kunststoff bestrichen, -- erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 5801. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als  85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt"

DEBTI59093/24-655121990

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um ein Gewebe (Meterware), das nach dem Untersuchungsergebnis aus gefärbten, synthetischen Spinnfasern (Polyester), in Leinwandbindung besteht. Bei der als „XXL Halloween Deko Set“ bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set, das aus drei verschiedenen Girlanden (DEBTI-59093/24-1 bis DEBTI-59093/24-3), Fotorequisiten (DEBTI-59093/24-4), Luftballons (DEBTI-59093/24-5), einem Netz (DEBTI-59093/24-6) und einem „Netz mit Spinnen“ (DEBTI-59093/24-7) besteht. Das Set soll zum Dekorieren zu Halloween und zum Verkleiden mit Fotorequisiten verwendet werden. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Das Erzeugnis ist in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gefärbt".

DEBTI5404/25-15512199000

Gewebe, sog. Möbelstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und durch Kleben miteinander    verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- mit  Kett- und Schussgarnen aus sog. Effektzwirnen, bestehend aus einem dünnen Garn aus      synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und einem dicken Garn aus synthetischen      Spinnfasern (laut Antrag Polyester), ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- synthetischen Spinnfasern von ca. 90 GHT, somit keine Ware der Unterposition (HS) 5512 99, ----- synthetischen Filamenten von ca. 10 GHT, ---- buntgewebt, ---- in Panamabindung, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gefärbten und gerauten Kuliergewirke, ---- aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere in Hinblick auf die     Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als   85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI