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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI50168/23-15513112000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 155 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und Baumwolle; die    Antragsangaben von 65 GHT Polyester und 35 GHT Baumwolle können als zutreffend angesehen    werden, -- gebleicht bzw. weiß gefärbt, somit keine Ware der Unterposition (HS) 5513 21, -- in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 100 g. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als  85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von weniger  als 170 g, gebleicht, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung, mit einer Breite von weniger  als 165 cm"

DEBTI37392/21-15513112000

Gewebe, sog. Schlauchgewebe, Art. E35060, Foto siehe Anlage, - als Schlauch (Meterware), in flachliegendem Zustand mit einer Breite von laut Antrag ca. 114 cm,   somit keine Ware der Unterposition 5513 1190, - aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und Baumwolle; die   Antragsangaben von 75 GHT Polyester und 25 GHT Baumwolle können als zutreffend   angesehen werden, - roh, - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 115 g. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als  85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von weniger  als 170 g, roh, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung, mit einer Breite von weniger  als 165 cm"

DEBTI38362/20-15513112000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und Baumwolle, -- die Antragsangaben von 65 GHT Polyester und 35 GHT Baumwolle können als zutreffend    angesehen werden, -- gebleicht, -- in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 120 g. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als   85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von weniger  als 170 g, gebleicht, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung, mit einer Breite von weniger  als 165 cm"

DE20584/11-15513112000

Gewebe, sog. Mischgewebe weiß, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut mit einer Breite von 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyester-Spinnfasern und Baumwolle (die Antragsangaben von 65 GHT Polyester-Spinnfasern und 35 GHT Baumwolle können als zutreffend angesehen werden), -- mit einem Quadratmetergewicht von (laut Antrag) 85 g, -- in Leinwandbindung, -- gebleicht. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 170 g, gebleicht, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung, mit einer Breite von weniger als 165 cm"

DEF/5702/09-15513112000

Gewebe (lt. Antrag: "Taschenfutter Farbe 1000 Weiß; Artikelnummer: 8864 K Farbe 1000 Weiß") - als Meterware, - (lt. Antrag) mit einer Breite von 160 cm, - (lt. Antrag) aus 65 GHT synthetischen Spinnfasern (lt. Antrag: Polyester) und 35 GHT Baumwolle, - (lt. Antrag) mit einem Quadratmetergewicht von 80 g, - weiß gefärbt (optisch aufgehellt; gilt als gebleicht), - in Leinwandbindung

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI