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1 Ergebnisse für "5513119000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

551311900080mit einer Breite von mehr als 165|cm6%
DEBTI24736/24-15515119000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Effektzwirnen mit einem Garn aus Viskose-Spinnfasern und zwei Garnen aus    Reißspinnstoff (Baumwolle, Leinen sowie Polyester- und Viskose-Spinnfasern enthaltend) und    Garnen aus synthetischen Filamenten (Polyester), -- mit Schussgarnen (Chenillegarnen) aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Garnen aus    Reißspinnstoff (Baumwolle, Leinen sowie Polyester- und Viskose-Spinnfasern enthaltend), -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Spinnfasern (Polyester) von ca. 42 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von ca. 27 GHT, --- synthetischen Filamenten (Polyester) von ca. 16 GHT, --- Baumwolle und Leinen von ca. 15 GHT, -- buntgewebt, -- u. a. aufgrund der fehlenden samtartigen Oberfläche kein Chenillegewebe. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte,  aus Polyester-Spinnfasern, hauptsächlich mit Viskose-Spinnfasern gemischt, buntgewebt"

DEBTI50168/23-15513112000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 155 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und Baumwolle; die    Antragsangaben von 65 GHT Polyester und 35 GHT Baumwolle können als zutreffend angesehen    werden, -- gebleicht bzw. weiß gefärbt, somit keine Ware der Unterposition (HS) 5513 21, -- in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 100 g. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als  85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von weniger  als 170 g, gebleicht, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung, mit einer Breite von weniger  als 165 cm"

DEBTI37392/21-15513112000

Gewebe, sog. Schlauchgewebe, Art. E35060, Foto siehe Anlage, - als Schlauch (Meterware), in flachliegendem Zustand mit einer Breite von laut Antrag ca. 114 cm,   somit keine Ware der Unterposition 5513 1190, - aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und Baumwolle; die   Antragsangaben von 75 GHT Polyester und 25 GHT Baumwolle können als zutreffend   angesehen werden, - roh, - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 115 g. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als  85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von weniger  als 170 g, roh, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung, mit einer Breite von weniger  als 165 cm"

DEBTI19357/21-15515119000

Gewebe, sog. Möbelstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- bestehend aus Garnen aus Polyester-Spinnfasern, aus Garnen aus Reißspinnstoff (Baumwolle, Leinen    und Polyester-, Viskose-Spinnfasern enthaltend), aus Effektzwirnen mit einem Garn aus    Viskose-Spinnfasern und zwei Garnen aus Reißspinnstoff (Baumwolle, Leinen und Polyester-,    Viskose-Spinnfasern enthaltend)     und Garnen aus synthetischen Filamenten (Polyester), -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Spinnfasern (Polyester) von ca. 42 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von ca. 27 GHT, --- synthetischen Filamenten (Polyester) von ca. 16 GHT, --- Baumwolle und Leinen von ca. 15 GHT, -- buntgewebt, -- kein Chenillegewebe, da keine samtartige Oberfläche. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte,  aus Polyester-Spinnfasern, hauptsächlich mit Viskose-Spinnfasern gemischt, buntgewebt"

DEBTI38362/20-15513112000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und Baumwolle, -- die Antragsangaben von 65 GHT Polyester und 35 GHT Baumwolle können als zutreffend    angesehen werden, -- gebleicht, -- in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 120 g. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als   85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von weniger  als 170 g, gebleicht, aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung, mit einer Breite von weniger  als 165 cm"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI