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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DE15972/16-15515219000

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen, grauen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- aus dicken, melierten Kett- und Schussgarnen (Effektzwirnen) aus jeweils zwei schwarzen Garnen aus synthetischen Polyesterfilamenten und einem dicken Garn aus Polyester- und Polyacryl-Spinnfasern, -- aus dicken, grauen Kett- und Schussgarnen (Chenillegarnen) aus Polyacryl-Spinnfasern, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von ca. 31 GHT, --- Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von ca. 27 GHT, --- Polyester-Filamenten (synthetische Filamente) von ca. 42 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, -- auf der Rückseite mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar dünn mit Kunststoff bestrichen, -- aufgrund der großen Garnabstände ohne samtartige Oberfläche, somit kein Chenillegewebe, -- aufgrund der Materialzusammensetzung keine Ware der Position 5515. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl- Spinnfasern, hauptsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt"

DE7683/15-155152190

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. 448/19, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- aus weiß-melierten Kett- und Schussgarnen (Effektzwirnen) aus jeweils zwei dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester) und einem dicken Garn aus Polyacryl-Spinnfasern, -- aus grauen und schwarzen Chenillegarnen aus Polyacryl-Spinnfasern, -- können folgende Antragsangaben als zutreffend angesehen werden: --- 65 % Polyacryl (synthetische Spinnfasern), --- 35 % Polyester (synthetische Filamente), -- buntgewebt, -- in Musterbindung, -- aufgrund der großen Garnabstände ohne samtartige Oberfläche, somit kein Chenillegewebe. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl- Spinnfasern, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt"

DE21556/14-15515219000

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Baron, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- aus dicken Kett- und Schussgarnen (Effektgarne) aus jeweils zwei dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) und einem dicken Garn aus Polyacryl-Spinnfasern, -- können folgende Antragsangaben als zutreffend angesehen werden: --- 70 % Polyacryl (synthetische Spinnfasern), somit keine Ware der Position 5407, --- 30 % Polyester (synthetische Filamente), -- buntgewebt, -- in Musterbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl- Spinnfasern, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt"

DE5374/13-155152190

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff Art. Nr. 448/19, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- aus grauen und schwarzen Kett- und Schussgarnen (Chenillegarne) aus Polyacryl-Spinnfasern, -- aus dicken, melierten Kett- und Schussgarnen (Effektzwirne) aus jeweils zwei dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) und einem dicken Garn aus Polyester- und Polyacryl-Spinnfasern, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 44 GHT, --- Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 17 GHT, --- Polyester-Filamenten (synthetische Filamenten) von 39 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, -- aufgrund des hohen Anteils an Effektgarnen und der großen Garnabstände kein Chenillegewebe. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl- Spinnfasern, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt"

DE23306/11-15515219000

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff Senegal, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus 70,5 GHT synthetischen Spinnfasern (45,7 GHT Polyacryl und 24,8 GHT Polyester) und 29,5 GHT synthetischen Filamenten (Polyester), -- kein Chenillegewebe der Position 5801, da ohne samtartige Oberfläche, -- buntgewebt, -- in Musterbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl-Spinnfasern, hauptsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI