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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI30302/23-15516239000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit dünnen Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit dickeren Kettgarnen (Effektzwirnen), bestehend aus einem dünnen Garn aus synthetischen      Filamenten (laut Antrag Polyester) und einem dickeren Garn aus synthetischen und künstlichen     Spinnfasern (laut Antrag Polyester und Viskose), --- mit dünnen Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit dickeren rosafarbenen Schussgarnen (Effektzwirnen), bestehend aus zwei dünnen schwarzen     Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und zwei dickeren Garnen aus     synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- mit dickeren grauen Schussgarnen aus Effektzwirn, bestehend aus drei dünnen weißen Garnen     aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und zwei dünnen weißen Garne aus      künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Viskose) und einem dickeren Garn aus synthetischen     Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- mit einem Gesamtanteil an: ---- synthetischen Filamenten von ca. 44,7 GHT, ---- synthetischen Spinnfasern von ca. 27,4 GHT, ---- künstlichen Spinnfasern von ca. 27,9 GHT, -- in Musterbindung, -- buntgewebt. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als  85 GHT, hautpsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in den  Unterpositionen 5516 2310 genannte"

DEBTI50020/20-15516239000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 147 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- mit Schussgarnen aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Viskose), somit keine Ware der    Position 5408; die Antragsangaben von 61 GHT Viskose und 39 GHT Polyester können als    zutreffend angesehen werden, -- buntgewebt, -- in Köperbindung, - kein Matratzendrell. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als  85 GHT, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der  Unterposition 5516 2310 genannte"

DEBTI32389/20-15516239000

Jacquardgewebe, Art. Dumas; 600067 0001 bis 600067 0015, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 138 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (Polyamid), --- mit Schussgarnen aus Leinen und Chenillegarnen mit einem Grund aus Baumwolle und einem     Flor aus künstlichen Spinnfasern (Viskose), -- mit einem Anteil an (die folgenden Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von 39 GHT, --- synthetischen Filamenten (Polyamid) von 29 GHT, --- Baumwolle von 17 GHT und --- Leinen von 15 GHT, - kein Matratzendrell, - aufgrund der fehlenden samtartigen Oberfläche kein Chenillegewebe, somit keine Ware der   Position 5801. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als  85 GHT, hautpsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der  Unterposition 5516 2310 genannte"

DEBTI7162/19-15516239000

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe in Atlasbindung, ----- mit schwarzen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), ----- mit melierten Garnen aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Viskose), ---- die Antragsangaben von 75 GHT Viskose und 25 GHT Polyester können als zutreffend angesehen werden, ---- kein Matratzendrell, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Material für Schuhe ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5516 2310 genannte"

DEBTI57607/18-155162390

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 155 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- mit Kettgarnen aus synthetischen Monofilen (laut Antrag Polyamid), -- mit Schussgarnen aus künstlichen Spinnfasern (Viskose), -- die Antragsangaben von 83 GHT Viskose und 17 GHT Polyamid können als zutreffend angesehen werden, u. a. somit keine Ware der Unterposition 5516 13, -- in Köperbindung - kein Matratzendrell. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5516 2310 genannte"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI