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1 Ergebnisse für "5516930000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

551693000080buntgewebt6%
DEBTI11789/25-15516930000

Gewebe, Foto siehe Anlage,  - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm,  - laut Untersuchungsergebnis:  -- aus einem buntgewebten Jacquardgewebe,  --- mit melierten Schussgarnen (Effektzwirn), bestehend aus zwei Garnen aus synthetischen     Filamenten (Polyester) und einem Garn aus synthetischen Spinnfasern (Polyester und Polyacryl),  --- mit weißen Kettgarnen (2-fach Zwirn) aus einem dünnen Einfachgarn aus künstlichen     Spinnfasern (Viskose) und einem dicken Einfachgarn aus künstlichen (Viskose) und synthetischen     (Polyester) Spinnfasern sowie Leinen,  -- mit einem Gesamtanteil an:  --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von ca. 46 GHT,  --- synthetischen Spinnfasern (Polyester und Polyacryl) von ca. 42,5 GHT,  --- synthetischen Filamente (Polyester) von ca. 6,5 GHT und  --- Leinen von ca. 5 GHT,  -- auf der Rückseite dünn, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5516 11 bis 5516 44  genannte, buntgewebt"

DEBTI7382/22-15516930000

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage,  - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm,  - laut Untersuchungsergebnis:  -- aus einem buntgewebten Jacquardgewebe,  --- mit braunmelierten Schussgarnen (Effektzwirn), bestehend aus zwei Garnen aus synthetischen     Filamenten (Polyester) und einem Garn aus synthetischen Spinnfasern (Polyester und Polyacryl),  --- mit weißen Kettgarnen (2-fach Zwirn) aus einem dünnen Einfachgarn aus künstlichen Spinnfasern     (Viskose) und einem dicken Einfachgarn aus künstlichen (Viskose) und synthetischen (Polyester)     Spinnfasern und Leinen,  -- mit einem Gesamtanteil an:  --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von 46 GHT,  --- synthetischen Spinnfasern (Polyester und Polyacryl) von 42,5 GHT,  --- synthetischen Filamente (Polyester) von 6,5 GHT und  --- Leinen von 5 GHT,  -- auf der Rückseite dünn, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, anderes als in den Unterpositionen 5516 11 bis 5516 44  genannte, buntgewebt"

DEBTI2927/22-15516930000

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten Gewebe in Musterbindung, --- aus weißen Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester),  --- aus cremefarbenen Kettgarnen aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Viskose),  --- aus grauen Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- aus melierten Schussgarnen (Effektzwirn), bestehend aus einem dünnen Garn aus Polyesterfilament      und einem dickeren Garn aus Polyester- und Polyacryl-Spinnfasern, --- mit einem Gesamtanteil an: ---- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von 43 GHT, ---- synthetischen Spinnfasern (Polyester und Polyacryl) von 36 GHT, ---- synthetischen Filamente (Polyester) von 21 GHT. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, anderes als in den Unterpositionen 5516 11 bis 5516 44  genannte, buntgewebt"

DEBTI32616/20-15516930000

Jacquardgewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. Opal, 600666 0001 bis 600666 0004, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - laut Antrag in vier unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Seide, -- mit weißen und braunen Schussgarnen aus Leinen, -- mit schwarzen Schussgarnen aus künstlichen Spinnfasern (Viskose), -- mit beigen Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (Viskose), -- mit gezwirnten Schussgarnen bestehend aus zwei Garnen aus künstlichen Filamenten (Viskose) und    einem Garn aus Leinen, -- mit einem Gesamtanteil an (die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Chemiefasern von 48 GHT (davon ca. 24,5 GHT künstliche Spinnfasern und     ca. 23,5 GHT künstliche Filamente),  --- Leinen von 46 GHT, --- Seide von 6 GHT, -- buntgewebt. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, anderes als in den Unterpositionen 5516 11 bis 5516 44  genannte, buntgewebt"

DEBTI27080/20-15516930000

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen    Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe in Leinwandbindung, ----- mit Garnen aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Viskose) und Leinen, ---- die Antragsangaben von 75 GHT Viskose und 25 GHT Leinen können als zutreffend angesehen       werden, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung   in Bezug auf die Verwendung als Material für Schuhe ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, anderes als in den Unterpositionen 5516 11 bis 5516 44  genannte, buntgewebt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI