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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI11723/25-156031480

Filter für E-Zigaretten, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Filamenten, - - mit einer Lage (Außenhülle) aus einer Folie aus Kunststoff, - - weder bestrichen noch überzogen, - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, - laut Antrag mit einem eingearbeiteten, 0,028 ml Liquid enthaltenen "Ball", der nach dem    Zerdrücken das darin enthaltende Aromaliquid freisetzt, - u. a. aufgrund der Abmessungen keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420, - keine Einreihung in die Position 8543, da es sich um Verbrauchsmaterial handelt. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g,  weder bestrichen noch überzogen, andere als in der Unterposition (KN) 5603 1420 genannte"

DEBTI30161/25-15603148090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 44 cm x 22 cm x 5 cm, - aus thermisch verfestigten synthetischen Monofilen (laut Antrag Polyetster), mit einem Durch-   messer von weniger als 1 mm, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, - weder bestrichen noch überzogen, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 1420. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g,  weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 1420 00 bis 5603 1480 60  genannte"

DEBTI3345/25-156031480

Filterstäbe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag auf Länge zugeschnitten, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus einem endlosen Kabel aus künstlichen     Filamenten (laut Antrag Celluloseacetat),  -- mit einer Lage (Außenhülle) aus Papier versehen, -- weder bestrichen noch überzogen, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, -- mit eingearbeiteten aromatisierten Kügelchen, - u. a. aufgrund der Abmessungen keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g,   weder bestrichen noch überzogen, andere als in der Unterposition (KN) 5603 1420 genannte"

DEBTI55436/24-156031480

Vliesstoff, sog. Kaschierverbundmaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 1510 mm, - dreilagig gearbeitet, mit: -- laut Antrag einer Oberlage aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen     Filamenten (laut Antrag Polyester), u. a. damit keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420, --- weder bestrichen noch überzogen, -- einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (laut Antrag Polyurethan), -- mit einer Unterlage aus einem Gewirke aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich mehr als 150 g, - stellt sich als laminierter Vliesstoff dar, somit keine Ware der Position 3921,  - der die Oberlage bildende Vliesstoff verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die    Bedeutung in Bezug auf die Verwendung im Bereich Automobil-Interieur ihren wesentlichen    Charakter. "Vliesstoff, laminiert, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr  als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen"

DEBTI55448/24-156031480

Vliesstoff, sog. Kaschierverbundmaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 1510 mm, - dreilagig gearbeitet, mit: -- laut Antrag einer Oberlage aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen     Filamenten (laut Antrag Polyester), u. a. damit keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420, --- weder bestrichen noch überzogen, -- einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (laut Antrag Polyurethan), -- mit einer Unterlage aus einem Gewirke aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich mehr als 150 g, - stellt sich als laminierter Vliesstoff dar, somit keine Ware der Position 3921,   - der die Oberlage bildende Vliesstoff verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die    Bedeutung in Bezug auf die Verwendung im Bereich Automobil-Interieur ihren wesentlichen    Charakter. "Vliesstoff, laminiert, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr  als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI