Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "56039190"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI3280/25-15603919090

Vliesstoff, sog. Stapelfaservlies, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - im Wasserstrahlverfahren mechanisch und mit Bindemittel verfestigt, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), somit keine Ware der Unterposition    (HS) 5603 12, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 20 g, - weder bestrichen noch überzogen. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem  Quadratmetergewicht von weniger als 25 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in    dem TARIC-Code 5603 9190 10 genannte"

DEBTI17310/20-15603919090

Vliesstoff, sog. Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer Kunststoffhülse aufgerollt, - im Wasserstrahlverfahren mechanisch und thermisch verfestigt, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), somit keine Ware der Unterposition 5603 14, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag weniger als 25 g, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, - einseitig mit selbstklebendem Kleber und Abdeckfolie versehen. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem  Quadratmetergewicht von weniger als 25 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in der   Unterposition 5603 9190 10 genannte"

DE1471/15-156039190

Vliesstoff, sog. Tee- und Kaffeebeutelpapier, CoffeeSS H 121/8/CRWF, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen bzw. rechteckig zugeschnitten, - aus laut Antrag ca. 34 GHT synthetischen Chemiefasern, 38 GHT Viskose (künstliche Chemiefasern) und 27 GHT Zellstoff (Ware des Kapitels 48) sowie einem geringen Anteil (ca. 1 GHT) sog. Nassfestmittel, - keine Filamente enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, - bedruckt, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 21 g, - die synthetischen und künstlichen Chemiefasern verleihen der Ware im Hinblick auf das Gewicht ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware des Kapitels 48. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 25 g, weder bestrichen noch überzogen"

DE7300/11-15603919090

Vliesstoff, sog. Dekovlies, Artikel B 50362, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 60 cm x 10 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- keine Filamente enthaltend, -- mit Bindemitteln verfestigt, -- mit einem Quadratmetergewicht von 22,1 g, -- weder bestrichen noch überzogen. "Vliesstoff, nicht aus Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 25 g, weder bestrichen noch überzogen, nicht aus Polyvinylalkohol"

DE17489/10-15603919090

Vliesstoff, sog. Deko-Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 200 cm x 70 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (keine Filamente; nicht aus Polyvinylalkohol), -- mit Bindemitteln verfestigt, -- mit einem Quadratmetergewicht von 20,6 g, -- weder bestrichen noch überzogen, -- an den Kanten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert). "Vliesstoff, nicht aus Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 25 g, weder bestrichen noch überzogen; nicht aus Polyvinylalkohol"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI