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1 Ergebnisse für "5603919090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

560391909080andere6%
DEBTI3280/25-15603919090

Vliesstoff, sog. Stapelfaservlies, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - im Wasserstrahlverfahren mechanisch und mit Bindemittel verfestigt, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), somit keine Ware der Unterposition    (HS) 5603 12, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 20 g, - weder bestrichen noch überzogen. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem  Quadratmetergewicht von weniger als 25 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in    dem TARIC-Code 5603 9190 10 genannte"

DEBTI17310/20-15603919090

Vliesstoff, sog. Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer Kunststoffhülse aufgerollt, - im Wasserstrahlverfahren mechanisch und thermisch verfestigt, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), somit keine Ware der Unterposition 5603 14, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag weniger als 25 g, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, - einseitig mit selbstklebendem Kleber und Abdeckfolie versehen. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem  Quadratmetergewicht von weniger als 25 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in der   Unterposition 5603 9190 10 genannte"

DE7300/11-15603919090

Vliesstoff, sog. Dekovlies, Artikel B 50362, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 60 cm x 10 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- keine Filamente enthaltend, -- mit Bindemitteln verfestigt, -- mit einem Quadratmetergewicht von 22,1 g, -- weder bestrichen noch überzogen. "Vliesstoff, nicht aus Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 25 g, weder bestrichen noch überzogen, nicht aus Polyvinylalkohol"

DE17489/10-15603919090

Vliesstoff, sog. Deko-Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 200 cm x 70 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (keine Filamente; nicht aus Polyvinylalkohol), -- mit Bindemitteln verfestigt, -- mit einem Quadratmetergewicht von 20,6 g, -- weder bestrichen noch überzogen, -- an den Kanten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert). "Vliesstoff, nicht aus Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 25 g, weder bestrichen noch überzogen; nicht aus Polyvinylalkohol"

DEBTI12817/26-15603929090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten,  - laut Untersuchungsergebnis: -- aus künstlichen Spinnfasern, somit keine Ware der Unterposition (HS) 5603 12, -- im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend,  -- weder bestrichen noch überzogen, -- einlagig, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 58 g. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als  in den TARIC-Codes 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI