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1 Ergebnisse für "5603921090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

560392109080andere6%
DE15184/16-15603921090

Vliesstoff, sog. Stanzband, Artikel AH5123 -10 S 10/35/35/10 L100, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, mit einer Breite von 9 cm, - in Längsrichtung in der Mitte und auf beiden Seiten (etwa 9 mm vom Rand) mit nahezu rechteckigen, ca. 2 mm breiten und ca. 25 mm langen Ausstanzungen (gilt nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 Abschnitt XI), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Chemiefasern (laut Antrag: 50 % Polyesterfasern und 50 % Viskose), -- keine Filamente enthaltend, -- mit Bindemitteln verfestigt, -- mit einem Quadratmetergewicht von 49 g, - laut Antrag einseitig im Rotationsschablonendruckverfahren mit sog. Schmelzkleberpunkten aus Kunststoff bestrichen. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, bestrichen, anderer als in der Unterposition 5603 9210 10 genannter"

DEF/4219/07-15603921090

Vliesstoff (lt. Antrag: "Geradbänder für die Bekleidungsindustrie") - als Meterware (Länge lt. Antrag: ca. 30-200 m je nach Kundenwunsch), - (lt. Antrag) auf einer Scheibe , - mit einer Breite von ca. 4,5 cm, - am Rollenanfang mit einem Zackenschnitt versehen (insbesondere im Hinblick auf die Länge der Meterware stellt der Zackenschnitt am Anfang und am Ende der Scheibe keine Konfektionierung im Sinne der Anmerkung 7 ABS XI dar), - aus (lt. Untersuchung) mit Bindemittel verfestigten künstlichen und synthetischen Spinnfasern (Viskose und Polyester), - auf der Rückseite mit Kunststoff bestrichen (punktuell aufgebrachter Schmelzkleber), - mit einem Quadratmetergewicht von 43,9 g, - wird (lt. Antrag) in der Bekleidungsindustrie zur Nahtsicherung, Verstärkung/ Sicherung von Säumen, Verstärkung des Hosenbundes, Markierung von Umbrüchen eingesetzt

DEF/368/05-15603921090

Vliesstoff (lt. Antrag: "Stickerei Hilfsstoff") - als Meterware, - einlagig, - aus Baumwolle (gewichtsmäßig vorherrschend) und synthetischen Spinnfasern, - einseitig mit Kunststoff bestrichen (Schmelzkleberpunkte), - Quadratmetergewicht (lt. Antrag): 50 g, - (lt. Antrag) zur Verwendung bei der Herstellung von Stickereien

DEBTI12817/26-15603929090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten,  - laut Untersuchungsergebnis: -- aus künstlichen Spinnfasern, somit keine Ware der Unterposition (HS) 5603 12, -- im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend,  -- weder bestrichen noch überzogen, -- einlagig, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 58 g. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als  in den TARIC-Codes 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte"

DEBTI2897/26-15603929090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - zehn Stück mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag   38 cm x 50 cm, - aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Polyester und Viskose), - bedruckt, - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 42 g. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI