DEBTI48348/25-15603939090
Vliesstoff, Foto siehe Anlage,
- sechs Stück in einem bedruckten Polybeutel verpackt,
- quadratisch zugeschnitten,
- aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern,
- genadelt und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigt,
- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend,
- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag mehr als 70 g bis 150 g, somit keine Ware
der Unterposition (HS) 5603 92,
- weder bestrichen noch überzogen,
- einlagig.
"Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als
in den TARIC-Codes 5603 9390 40 bis 5603 9390 50 genannte"