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1 Ergebnisse für "5603948090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

560394809080andere6%
DEBTI18660/26-15603948090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten (somit keine Ware der Position 6304), in den Abmessungen von   laut Antrag 80 cm x 30 cm,  - aus einem genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus   synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420, - mit ausgestanzten Sternen versehen. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem   Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den  TARIC-Codes 5603 9420 00 bis 5603 9480 40 genannte"

DEBTI12498/26-15603948090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten (u. a. somit keine Ware der Position 6302), in den Abmessungen   von  ca. 44,5 cm x 30 cm,  - laut Untersuchungsergebnis aus: -- einem genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus synthetischen     Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- weder bestrichen noch überzogen, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420, - mit einem Aufdruck versehen. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem   Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den  TARIC-Codes 5603 9420 00 bis 5603 9480 40 genannte"

DEBTI12508/26-15603948090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 45 cm x 30 cm,  - laut Untersuchungsergebnis aus: -- einem genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus synthetischen     Spinnfasern (laut Antrag Polyester), somit keine Ware der Position 5602, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- weder bestrichen noch überzogen, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem   Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den  TARIC-Codes 5603 9420 00 bis 5603 9480 40 genannte"

DEBTI12510/26-15603948090

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten (somit keine Ware der Position 6304), in den Abmessungen   von ca. 45 cm x 30 cm,  - laut Untersuchungsergebnis aus: -- einem genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus synthetischen     Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- weder bestrichen noch überzogen, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420, - mit eingeprägten Pflanzen und Tieren versehen. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem   Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den  TARIC-Codes 5603 9420 00 bis 5603 9480 40 genannte"

DEBTI13080/26-15603948090

Vliesstoff, siehe Anlage, - fünf Stück in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - rechteckig zugeschnitten, laut Antrag in den Abmessungen von 200 x 100 mm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), somit keine Ware der Unterposition    (HS) 5603 14, -- einlagig, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- weder bestrichen noch überzogen, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, -- einseitig mit selbstklebendem Kleber und Abdeckpapier versehen, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 9420 00 bis 5603 9480 40 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI