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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI22118/26-156050000

Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Lauflänge von 200 m und einem Gewicht von   200 g, - gezwirnt in S-Drehung als letzte Drehung (damit kein Nähgarn), - bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Lurex;   mit einer Breite von weniger als 5 mm), der mit einem Spinnstoffgarn (laut Antrag Acryl)   verzwirnt ist, dieser ist mit drei weiteren Spinnstoffgarnen (laut Antrag Acryl) verzwirnt. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Streifen der Position 5404 mit Metall überzogen"

DEBTI17630/26-156050000

Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag 500 m und einem Gewicht von 200 g, - bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von   weniger als 5 mm), der mit drei Spinnstoffgarnen und einem Chenillegarn verzwirnt ist, - stellt sich als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5511. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Streifen der Position 5404 mit Metall überzogen"

DEBTI48906/25-156050000

Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappaufhänger angebracht, -- als Meterware auf einer Spule aus Kunststoff,  -- bestehend aus einem Garn aus synthetischen Filamenten, welches mit einem metallisierten    Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm), umwickelt ist. "Metallisiertes Garn, umsponnen, bestehend aus Streifen der Position 5404, mit Metall überzogen"

DEBTI41341/25-156050000

Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappaufhänger angebracht und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, -- als Meterware auf einer Spule aus Pappe, -- bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von    weniger als 5 mm), der mit sieben Spinnstoffgarnen verzwirnt ist. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen und mit Metall überzogenen Streifen  der Position 5404"

DEBTI30116/25-15605000000

Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Spule aus Pappe, - mit einer Länge von laut Antrag 110 m, - gezwirnt, bestehend aus metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer   augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm), die kreuzweise mit zwei Monofilamenten   (mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm) umwickelt sind, - stellt sich als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5406. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen und mit Metall überzogenen Streifen  der Position 5404"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI