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1 Ergebnisse für "5606009900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

560600990080andere6%
DEBTI16303/26-15606009900

Chenillegarn mit Schleife, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung, bestehend aus einem sog. Kuschelgarn und einer Schleife, - gemeinsam an einer Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung   eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - sog. Kuschelgarn: -- als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 250 m und einem Gewicht von    150 g, -- in Wirktechnik hergestellt,  -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 100 % Polyester), -- stellt sich als Chenillegarn dar, u. a. damit keine Ware der Position 5511, - Schleife: -- aus ca. 3,7 cm breiten Bändern mit echten Webkanten, zur einer Schleife gelegt und durch einen     Mittelsteg geführt, -- an den Enden schräg geschnitten, -- aus augenscheinlich synthetische Chemiefasern, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das   Chenillegarn den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Chenillegarn"

DEBTI3682/26-15606009900

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag drei Stück, jeweils mit einer Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 70 m und einem Gewicht von    50 g, - in Wirktechnik hergestellt, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Streifen aus synthetischer   Spinnmasse (laut Antrag Polyester) mit einer Breite von weniger als 5 mm sowie synthetischen   Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - stellt sich als Chenillegarn dar, somit keine Ware der Position 5511. "Chenillegarn"

DEBTI3685/26-15606009900

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - mit einer Papierbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 128 m und einem Gewicht von 75 g, - in Wirktechnik hergestellt, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - stellt sich als Chenillegarn dar, somit keine Ware der Position 5511. "Chenillegarn"

DEBTI50995/25-15606009900

Häkel-Set, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Garnen, Füllwatte, einer Häkelnadel, einer   Stopfnadel und laut Antrag einer Anleitung, - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines   speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garne: -- Chenillegarn, --- als Meterware im Knäuel mit einer unbedruckten Papierbanderole versehen, laut Antrag mit     einer Länge von 220 m und einem Gewicht von 150 g, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- zwei Garne, jeweils: --- als Meterware im Knäuel, ein Knäuel mit einer unbedruckten Papierbanderole versehen, laut     Antrag mit einer Länge von 8 m bzw. 40 m und einem Gewicht von 4 g bzw. 20 g, --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, --- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Acryl), --- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Füllmaterial: -- in einem Polybeutel verpackt, -- aus losen synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), - Häkelnadel: -- mit einer Länge von ca. 15 cm, -- aus augenscheinlich Holz, - Stopfnadel: -- mit einer Länge von ca. 6,8 cm,  -- aus augenscheinlich Kunststoff, - erfüllt als Handarbeitsset nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Lauflänge/Gewicht) bestimmt das Chenillegarn den   Charakter der Warenzusammenstellung. "Chenillegarn"

DEBTI37456/25-15606009900

Chenillegarn, Foto siehe Anlage,  - laut Antrag: -- als Meterware im Knäuel, mit einer Pappbanderole umhüllt,  -- in verschiedenen Farben erhältlich, -- in Wirktechnik hergestellt, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyester). "Chenillegarn"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI