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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI12991/26-156079090

Bindfaden, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, auf einer Hülse aus Kunststoff aufgewickelt, -- mit einer Länge von 765 m,  -- aus 76 GHT Baumwolle und fibrillierenden Streifen aus synthetischer Spinnmasse, -- gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- mit einem Titer von ca. 38.200 dtex.  "Bindfaden, aus Baumwolle"

DEBTI15869/26-15607909010

Bindfaden, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf eine Pappspule gewickelt und mit einem bedruckten Einleger in einer Schrumpffolie verpackt, -- als Meterware, mit einem Durchmesser von ca. 4 mm und einer Länge von 50 m, -- gezwirnt (dreidrähtig); aus Drähten aus Hanffasern, -- weder poliert noch glasiert, -- mit einem Titer von ca. 38.400 dtex. "Bindfaden, aus Hanf"

DEBTI37543/25-15607909090

Bindfaden, Foto siehe Anlage, - 3 Stück in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, jeweils mit einer Länge von laut Antrag 100 cm, - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel   (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne   der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58, - mit einem Durchmesser von ca. 2 mm, - aus laut Antrag überwiegend künstlichen Chemiefasern. "Bindfaden, aus künstlichen Chemiefasern"

DEBTI38278/25-156079090

Handarbeitsset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Seil, fünf sog. Strickgarne, einer Nähnadel und   einer Anleitung, - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur   Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Seil: -- als Meterware,  -- mit einer Länge von laut Antrag 2 m, -- aus laut Antrag Baumwolle, -- gezwirnt; mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- mit einem Titer von mehr als 20.000 dtex,  - sog. Strickgarne: -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- im Knäuel (ohne Unterlage, u. a. deshalb kein Nähgarn), -- mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf),  -- mit einem Titer von unter 10.000 dtex, somit kein Bindfaden, - Nähgarn: -- gebleichtes Garn aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- auf einer Spule, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 4 g (in Aufmachung für    den Einzelverkauf), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Nähnadel: -- mit einer Länge von ca. 4,5 cm, -- aus unedlem Metall, - Anleitung:  -- aus Papier,  -- bedruckt mit einer Anleitung, - erfüllt als Handarbeitsset nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503, - das Seil bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung   den Charakter der Warenzusammenstellung, u. a. somit keine Ware der Position 5207. "Seil, aus Baumwolle"

DEBTI30567/25-156079090

Seil, Foto siehe Anlage, - mit einer Pappbanderole umwickelt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 60 m und einem Durchmesser von ca. 7 mm, - aus Baumwolle, - gezwirnt, - mit einem Titer von ca. 153.333 dtex,  - stellt sich als Seil dar, u. a. somit keine Ware der Position 5806. "Seil, aus Baumwolle"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI