Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "56090000"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI24194/26-15609000000

Konfektioniertes Seil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Papierbanderole eingesteckt, -- mit einer Länge von 30 m und einem Durchmesser von 10 mm, -- aus einem Rundgeflecht aus synthetischen Chemiefasern, mit enger Flechtweise und festem     Gefüge, mit einer Seele aus Spinnstoffen, -- an beiden Enden mit heiß versiegelten Rändern, -- an den Enden mehr als nur in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert; somit konfektioniert. "Ware aus Seilen, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI18781/26-15609000000

Aufbewahrungskorb, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zylindrischer Form, oben offen, mit annähernd runder Grundfläche; in den Abmessungen von    22 cm x 18 cm, -- aus spiralförmig zusammengenähten, ca. 1,5 cm dicken Rundgeflechten mit enger Flechtweise    und festem Gefüge (Seil) aus pflanzlichem Spinnstoffen (Baumwolle) jeweils mit einer Seele aus       Schaumkunststoff sowie aus spiralförmig zusammengenähten, ca. 1,3 cm dicken Geflechten aus       pflanzlichem Spinnstoff (Wasserhyacinthe), -- abwechselnd in Streifen miteinander vernäht, mit einem Bodenteil aus den Rundgeflechten aus        Baumwolle, -- im Inneren mit einer Folie aus Kunststoff (Polyethylen) ausgekleidet,  - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Waren der Position 6304, - die Rundgeflechte aus Baumwolle bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge)   den wesentlichen Charakter der Ware, damit keine Waren der Position 4602. "Ware aus Seilen, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI51607/25-15609000000

Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - an einem mit dem Hinweis auf Tierspielzeug bedruckten Pappetikett befestigt, - mit einer Länge von ca. 36 cm, - aus einem einfarbigen Rundgeflecht (Durchmesser: ca. 1,1 cm) aus Spinnstoffen mit enger   Flechtweise und festem Gefüge sowie mit einer Seele aus Spinnstoffgarnen (= Seil); an einem   Ende zu einer Schlaufe gelegt und abgeknotet, am anderen Ende mit einem auf die Seilenden   aufgezogenen, ca. 14 cm langen "Kaustab" aus laut Antrag Kaffeeholz, die Seilenden sind   abgeknotet und ausgefranst gearbeitet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Kau- und Zerrspielzeug für Hunde, - aufgrund der Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht das Seil aus Spinnstoffen der Ware ihren   wesentlichen Charakter. "Ware aus Seilen (Tierspielzeug), anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI18566/26-15609000000

Ware aus Garnen, Foto siehe Anlage, - in Form einer stilisierten Erdbeere, - in den Abmessungen von laut Antrag ca. 25 cm x 17 cm x 4 cm, - mit einem formgebenden Gerüst aus unedlem Metall, - mit gefalteten und gedrehten Papiergarnen der Position 5308 (damit keine Ware aus Flechtstoffen   des Kapitels 46) umwickelt bzw. umwoben, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut   genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware der Position 6304, - stellt sich als Ware aus Garnen dar, somit keine Ware der Position 6307. "Ware aus Garnen, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI45884/25-156090000

Ware aus Seilen, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktinformation in einem Polybeutel mit einer Produktinformation verpackt, - mit einer Länge von laut Antrag 2 m, - bestehend aus einem ca. 1 cm dicken Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge   sowie einer Seele (= Seil); aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an einem Ende zu einer Schlaufe gelegt, zickzackförmig zusammengenäht und von einer   transparenten Kunststoffummantelung umschlossen; in der Schlaufe mit einer sog. Kausche   und einem ca. 13 cm langen Karabinerhaken aus unedlem Metall, - mit einem auf dem Seil geführten Seilklemmelement (sog. Trigger) und einem daran befestigten   Schraubkarabiner aus unedlem Metall, - an dem freien Seilende abgeknotet und mit einer transparenten Kunststoffhülse ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Seil gegenüber dem unedlen Metall   den wesentlichen Charakter der Ware, damit keine Ware der Position 8479. "Ware aus Seilen, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI