DEBTI14004/25-157022000
Fußmatte, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und Farben, in unterschiedlichen Abmessungen,
- aus einem Gewebe aus laut Antrag Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff),
- partiell mit laut Antrag Kautschuk (Gummi) so versehen, dass die Spinnstoffe ein Muster bilden
(somit konfektioniert),
- auf einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Kautschuk (Gummi) aufgebracht, die seitlich
in ornamentförmigen, durchbrochenen Mustern ca. 9 cm über die Abtretfläche aus Kokos
hinausragt,
- kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich,
- weder getuftet noch beflockt,
- erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag,
- bei der aus Spinnstoff (Kokosfasern) und Kautschuk bestehenden Schauseite ist im Hinblick auf
die Verwendung als Fußabtreter der Spinnstoff charakterbestimmend.
"Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein
Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"