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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI46997/18-15703301800

Fußbodenbelag, sog. 2-teiliges Badematten-Set, Art. 171892, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus zwei Bad-Teppichen in unterschiedlichen Größen; gemeinsam in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; laut Antrag mit den Abmessungen von 50 cm x 70 cm bzw. 50 cm x 40 cm, - getuftet (Nadelflor), - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse (

DEBTI27531/17-15703308200

Fußbodenbelag, sog. Rasenplatte (Dekomatte), Foto siehe Anlage, - quadratische Fliese in den Abmessungen von laut Antrag 30 cm x 30 cm (= 0,09 m²), - laut Untersuchungsergbenis: -- getuftet, -- mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse, -- mit einem Flor aus verschiedenen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polyethylen) mit einer Breite von weniger als 5 mm (= synthetischer Spinnstoff), -- mit einer Rückseitenbeschichtung versehen, - kennzeichnet sich durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag, - nicht in Blumenbindetechnik hergestellt, somit keine Ware der Position 6702. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyethylen, Fliese mit einer Oberfläche von weniger als 1 Quadratmeter"

DEBTI18963/17-15703301800

Fußmatte, sog. Schutzfangmatte, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger mit Kunststoffbügel befestigt, - rechteckig, laut Antrag mit den Abmessungen (L x B): 68 cm x 40 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- getufteter Teppich, -- mit einem Grund aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern und einem Flor aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polypropylen), -- auf einer Unterlage aus Kunststoff (laut Antrag: Vinyl) aufgebracht, die seitlich ca. 1,5 cm über die Abtretfläche hinausragt (somit konfektioniert), -- keine Fliese, - die Ware weist aufgrund ihrer Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages auf. "Teppich, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polypropylen), keine Fliese"

DE21283/15-15703308200

Kunstrasenfliese, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Fußbodenbelag und einer Klicksystem-Basis, -- Fußbodenbelag: --- quadratische Fliese in den Abmessungen von laut Antrag 30 cm x 30 cm (= 0,09 m²), --- laut Untersuchungsergbenis: ---- getuftet, ---- mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse, ---- mit einem Flor aus verschiedenen Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm (= synthetischer Spinnstoff), mit einem Gesamtanteil von ca. 50 GHT Polyethylen und ca. 50 GHT Polypropylen; auf der Unterseite mit augenscheinlich Kunststoff fixiert, --- kennzeichnet sich durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag, --- im Hinblick auf das Gewicht herrscht keiner der beiden Spinnstoffe vor; der Fußbodenbelag ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (5703 3012 und 5703 3082) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, -- Klicksystem-Basis: --- an der Unterseite der Fliese befestigt, --- den Abmessungen der Fliese entsprechend; mit einer Höhe von ca. 1 cm, --- laut Antrag aus Kunststoff, --- mit einer Gitterstruktur, --- an den Seiten so gearbeitet, dass verschiedene Fußbodenbeläge zusammengesteckt werden können, --- wird vom Warenkreis der Position 3926 erfasst, - nach dem äußeren Erscheinungsbild und hinsichtlich der Verwendung als Kunstrasen bestimmt der Fußbodenbelag den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyethylen, Fliese mit einer Oberfläche von weniger als 1 Quadratmeter"

DE10051/14-15703301800

Fußmatte, sog. 2 tlg. Schmutzfangmatten-Set, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Sortiment, - rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 61 cm x 90 cm bzw. 41 cm x 61 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- getufteter Teppich, -- mit einem Grund aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern und einem Flor aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polypropylen), -- mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Polyvinylchlorid versehen (somit konfektioniert); der Spinnstoff bildet den überwiegenden Teil der Schauseite, -- keine Fliese, - kennzeichnet sich aufgrund seiner Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag (Teppich). "Teppich, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polypropylen), keine Fliese"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI