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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI46997/18-15703301800

Fußbodenbelag, sog. 2-teiliges Badematten-Set, Art. 171892, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus zwei Bad-Teppichen in unterschiedlichen Größen; gemeinsam in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; laut Antrag mit den Abmessungen von 50 cm x 70 cm bzw. 50 cm x 40 cm, - getuftet (Nadelflor), - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse (

DEBTI18963/17-15703301800

Fußmatte, sog. Schutzfangmatte, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger mit Kunststoffbügel befestigt, - rechteckig, laut Antrag mit den Abmessungen (L x B): 68 cm x 40 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- getufteter Teppich, -- mit einem Grund aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern und einem Flor aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polypropylen), -- auf einer Unterlage aus Kunststoff (laut Antrag: Vinyl) aufgebracht, die seitlich ca. 1,5 cm über die Abtretfläche hinausragt (somit konfektioniert), -- keine Fliese, - die Ware weist aufgrund ihrer Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages auf. "Teppich, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polypropylen), keine Fliese"

DE10051/14-15703301800

Fußmatte, sog. 2 tlg. Schmutzfangmatten-Set, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Sortiment, - rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 61 cm x 90 cm bzw. 41 cm x 61 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- getufteter Teppich, -- mit einem Grund aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern und einem Flor aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polypropylen), -- mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Polyvinylchlorid versehen (somit konfektioniert); der Spinnstoff bildet den überwiegenden Teil der Schauseite, -- keine Fliese, - kennzeichnet sich aufgrund seiner Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag (Teppich). "Teppich, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polypropylen), keine Fliese"

DE3938/14-15703301800

Teppich, sog. Fußmatte, Art.Nr.729457, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von ca. 38 cm x 58 cm, - getuftet, - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm und mit einem Flor (Schlinge) aus synthetische Chemiefasern (laut Antrag aus Polypropylen), - auf der Rückseite mit einer rutschhemmenden Unterlage aus augenscheinlich Kunststoff versehen, - an den Rändern gesäumt (u. a. dadurch konfektioniert) - stellt sich nicht als Fliese dar, - kennzeichnet sich durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polypropylen), keine Fliese"

DE22807/12-15703301800

Fußbodenbelag, sog. 3 D Autoteppich, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig; in der Passform für Kfz-Innenräume zugeschnitten; in den Abmessungen von etwa 39 cm (Länge) x 27 cm (Breite), - laut Untersuchungsergebnis: -- getuftet, -- mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse und einem Flor aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag aus Polypropylen), -- mit einem Zweitrücken aus Schaumkunststoff und durchbrochenem Samtgewirke versehen, -- gesäumt (u. a. dadurch konfektioniert), - stellt sich nicht als Fliese dar. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polypropylen), keine Fliese"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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