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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI7960/25-157049000

Fußmatte, Fotos siehe Anlage, - rechteckig,  - aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - partiell mit laut Antrag Kautschuk (Gummi) so versehen, dass die Spinnstoffe ein Muster    aufweisen, - weder gewebt noch getuftet, - mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Kautschuk (Gummi), - dient als Fußabtreter, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich als eigenständiges Einzelstück dar (keine Fliese), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Fußabtreter ist der Spinnstoff charakter-   bestimmend. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliesen"

DEBTI9661/25-15704900090

Fußbodenbelag, sog. Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen     von ca. 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch Kleben angebrachten Platte aus augenscheinlich Kautschuk    (Gummi), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Fliese (laut Antrag eigenständiges Einzelstück), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese,  nicht handgearbeitet"

DEBTI27453/24-15704900010

Teppich, sog. Regenbogenmatte, Foto siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert; damit keine Ware der Position 5602), mit einem Durchmesser   von laut Antrag 150 cm (u. a. damit keine Fliese), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem ca. 1 cm dicken, 12-farbigen Filz aus Schafwolle, -- weder getuftet noch beflockt, - laut Antrag handgearbeitet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Teppich. "Teppich, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, handgearbeitet"

DEBTI31715/24-15704900090

Fußmatte, sog. Fußmatte Stone, Art.Nr. 44370009-01, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von 60 cm x 40 cm, -- aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, -- weder gewebt noch getuftet, -- mit einer Rückenbeschichtung aus Kautschuk (Gummi), -- dient als Fußabtreter, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich als eigenständiges Einzelstück dar (keine Fliese), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Fußabtreter ist der Spinnstoff charakterbestimmend. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, nicht   handgearbeitet"

DEBTI27424/24-15704900010

Fußbodenbelag, sog. Filzmatte Regenbogen, Foto siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert; damit keine Ware der Position 5602), mit einem Durchmesser   von laut Antrag 52 cm (u. a. damit keine Fliese), - aus einem ca. 1 cm dicken, 12-farbigen Filz aus laut Antrag Schafwolle, - weder getuftet noch beflockt, - laut Antrag handgearbeitet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, handgearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI