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1 Ergebnisse für "5705003090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

570500309080andere6%
DEBTI23441/26-15705003090

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Etikett aufgemacht, - annähernd halbrund, in den Abmessungen von ca. 75 cm x 45 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - auf der Rückseite mit einer rutschhemmenden Unterlage aus laut Antrag Kautschuk, - nicht gewebt oder getuftet, - kein Nadelfilz, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen  Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI18480/26-15705003090

Autoteppich-Set, Foto siehe Anlage, - auf einem Bügel aus Kunststoff mit einem bedruckten "Reiter" aufgemacht, - in der Passform für Kfz-Innenräume (mit abgerundeten Ecken; u. a. somit konfektioniert)   zugeschnitten: -- für den Fahrer und den Beifahrer in den Abmessungen von laut Antrag 65 cm x 44 cm, -- für die Mitfahrer auf den Rücksitzen in den Abmessungen von laut Antrag 39 cm x 28 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an den Rändern mit ca. 1 cm breiten Gewebestreifen eingefasst und gesäumt; der Teppich für   den Fahrer ist zusätzlich mit einem eingeprägten Trittschutz aus augenscheinlich Kunststoff   ausgestattet, - mit einer Rückbeschichtung aus Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) versehen, - weder gewebt noch getuftet, - kein Nadelfilz, - nicht handgearbeitet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag; keine Einreihung als Zubehör für Pkw,   da die Ware in der Position 5705 genauer bezeichnet ist. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen  Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI18782/26-15705003090

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - in Form einer stilisierten Blume, mit einem Durchmesser von laut Antrag 60 cm, - aus einem dreilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis, mit   einer Außenlage (Schauseite) aus einem Plüschgewirke der Position 6001, somit keine Ware der   Position 5702, einer Zwischenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen und einer Unterlage aus einem   Gewebe; alles aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an den Rändern durch sog. Knopflochstichnähte gesäumt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen  Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI9455/26-15705003090

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig zugeschnitten (mit abgerundeten Ecken); in den Abmessungen (L x B)   von laut Antrag 58 cm x 38 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyvinylchlorid), bestehend   aus einer Wirrlage aus verfestigten synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger   als 1 mm (somit keine Ware der Position 3926), - auf der Oberseite u. a. mit der Aufschrift "Welcome" bedruckt, - auf der Unterseite mit einer Beschichtung aus augenscheinlich Zellkunststoff versehen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, konfektioniert, aus  synthetischen Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI8186/26-15705003090

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (u. a. somit konfektioniert); in den Abmessungen    von ca. 60 cm x 40 cm, - laut Untersuchungesergebnis aus ca. 0,5 cm dicken, genadelten und mit Bindemittel bzw.   Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester),   u. a. damit keine Ware der Position 5602, - auf der Rückseite mit rutschhemmenden Kunststoffnoppen versehen, - mit einem eingeprägten Firmenlogo versehen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag zur vielseitigen Verwendung (u. a. zu Verbesserung der Raumakustik, als   Unterlage sowie zum Schutz von Oberflächen), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag.  "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen   Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI