DEBTI43225/25-15705008099
Fußmatte, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag:
-- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 60 cm,
-- aus Bündeln aus Kokosfasern, die unmittelbar in einen Teppichgrund aus Kunststoff (Vinyl)
eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt),
-- nicht gewebt oder getuftet,
-- ohne Hinweise auf Handarbeit,
-- bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite,
- pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305,
- durch Zusammenfügen konfektioniert,
- erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag.
"Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen,
konfektioniert, aus Kokosfasern, nicht handgearbeitet"