19 Ergebnisse für "58"
Bei dem als "Accessoires-Box" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem vorliegenden Warenmuster und dem Untersuchungsergebnis um ein etwa 30,0 x 17,0 x 18,5 cm (L x B x H) großes, offenes Behältnis mit rechteckigem Boden mit abgerundeten Ecken und glatter Seitenwand mit zwei seitlichen EIngriffen. Der Korpus des Behältnisses besteht aus Pappe aus Halbstoff aus Holz. Die Außenseiten des Korpus sind mit einem mehrlagigen Flächenerzeugnis mit einer äußeren, mit bloßem Auge wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff und einer inneren Lage aus Vliesstoff verklebt und vernäht. Auf der Schauseite ist dieses Flächenerzeugnis mit einem aufgeprägten Markenlogo sowie mit einer Stickerei in Form eines stilisierten Schafes versehen. Die Innenseiten sind mit einem mehrlagigen Flächenerzeugnis mit einer äußeren Lage aus Scherstaub, einer Mittellage aus Kunststoff und einer inneren Lage aus undichtem Gewebe beklebt, das auf einer Unterlage aus Kartonpapier aufgeklebt und mit ihr vernäht ist. Der Unterboden ist mit vier kegelförmigen Standfüßen mit flacher Spitze aus unedlem Metall ausgestattet. Derartige aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Verpackungsmittel, aus Papier und Pappe" zur Codenummer 4819 5000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs, da die Pappe im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware bestimmt.
"Arbeitsplattenverbinder"; das sind Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem gewölbten Rundkopf mit Vierkantansatz und einem nicht bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde mit stumpfem Ende. Die Erzeugnisse sind nicht aus vollem Material gedreht und mit zwei in etwa u-förmigen Unterlegscheiben und einer Sechskantmutter aus Stahl versehen. Sie werden zum Verbinden von Arbeitsplatten verwendet. Gesamtlänge: etwa 152,6 mm Gewindedurchmesser: etwa 5,8 mm Gewindelänge: etwa 79,7 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schrauben aus Stahl, mit Gewinde, mit Kopf, mit dazugehörenden Muttern und Unterlegscheiben" zur Unterposition 7318 1590 der Kombinierten Nomenklatur.
Deckel für Printklemme - spezifisch geformter, flacher Deckel aus Kunststoff (ca. 25 x 25 mm) (Abb. siehe Anlage), - erkennbar zur Verwendung als Abdeckung einer Printklemme am Ende einer Klemmenreihe bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für elektrische Geräte der Position 8536 bestimmt, keine Ware der Unterpositionen 8538 1000 10 bis 8538 9099 92 - Deckel für Printklemme"
Heizeinsatz - aus einem Grundkörper aus Metall (Außenmaße L x B x H: 160 x 135 x 22 mm) mit Bodenöffnung, Führungsrillen und integrierten, elektrischen Heizelementen, - zum Einsetzen und Erwärmen von Mikroskopproben z. B. in Petrischalen. "Apparat zum Behandeln von Stoffen durch einen auf Temperaturänderung beruhenden Vorgang, keine Ware der Unterpositionen 8419 1100 00 bis 8419 8998 40 - sog. Heizeinsatz"
Heizeinheit - aus elektrischem Heizelement (Widerstandheizung), Lüfter und Steuerelektronik, in einem Tischgehäuse (Abmessungen L x B x H: 210 x 206 x 154 mm) mit Schlauchanschluss, - zur Bereitstellung von Warmluft für Labor-Inkubatoren. "Apparat zum Behandeln von Stoffen durch einen auf Temperaturänderung beruhenden Vorgang, keine Ware der Unterpositionen 8419 1100 00 bis 8419 8998 40 - sog. Heizeinheit"